37 Lieberose U 17 F; Erblehnbrief: Christian I., Herzog von Sachsen-Merseburg belehnt als Markgraf der Niederlausitz Achaz von der Schulenburg, brandenburgischen Geheimen Rat, Landeshauptmann der Altmark und Erbküchenmeister der Kur Brandenburg, mit dem Gut Lamsfeld mitsamt den Dörfern Jessern, Jaml

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 17 F
Titel:Erblehnbrief: Christian I., Herzog von Sachsen-Merseburg belehnt als Markgraf der Niederlausitz Achaz von der Schulenburg, brandenburgischen Geheimen Rat, Landeshauptmann der Altmark und Erbküchenmeister der Kur Brandenburg, mit dem Gut Lamsfeld mitsamt den Dörfern Jessern, Jamlitz, Staakow und anderen Pertinentien sowie dem Dorf Siegadel, das diesem Heinrich Joachim Freiherr von der Schulenburg auf Lieberose, Landvogt der Niederlausitz, durch ein Testament von 1665 Juli 28 [siehe Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 208] zugewendet hat. Es wird Bezug genommen auf die an Siegmund Seyfried Freiherrn von Promnitz, Landvogt der Niederlausitz, ergangenen Reskripte des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen, Vater des Ausstellers, von 1648 Juli 17 und 1649 Februar 21 [s. Urkunde Nr. 18] über die Umwandlung dieser Objekte „in recht allodial und erbguth“, auf den Lehnbrief von 1646 Juli 23 [s. Urkunde Nr. 11] und den Erbbrief von 1659 März 21 [s. Urkunde Nr. 15], beide ausgestellt für den Erblasser.
Die Erbverwandlung wird bestätigt. Lehnsobjekt, Verschreibung als Anwartschaft usw. sowie Einbeziehung des umstrittenen Leeskow wie im Lehnbrief von 1646 [s. Urkunde Nr. 11]. Genannt wird außerdem ein Gesuch der Mutter des Erblassers, Marianne Hedwig von Tschirnhaus, geborene Burggräfin zu Dohna, von 1645 September 20, in dem ihre Schenkung des Dorfes Siegadel mit Pertinentien an den Erblasser von 1643 Oktober 1 inseriert ist, auf die das Testament Bezug nimmt. Vererbbarkeit und Verfügbarkeit des Lehnsobjektes nach Eigentumsrecht wie im Erbbrief von 1649 Mai 12 [s. Urkunde Nr. 13], ergänzt durch eine nicht näher bezeichnete Bedingung im o.g. Testament. Unberührtheit der Folge- und Ritterdienste und anderer Regalien ebenfalls wie im Erbbrief von 1649. Lehnshuldigung und Lehnseid des Empfängers.

„auf unserm schlosse zu Lubben am 8ten Octrobris nach Christi unsers einigen erlöserß und seeligmacherß geburth im eintausendt sechshundert sechsundsechzigsten jahre“
Dat. - Findbuch:1666 Oktober 8
Ort:Lübben
Vermerke:Vermerke: Unter dem Umbug, links: „A.J. von Hoym m.pr.“; rechts: „J. Textor m.pr.“
Beglaubigungsform:Beglaubigung: Ankündigung des Oberamts-Regierungs-Siegels.
Siegel:an Pergamentstreifen angehängtes ovales Siegel in runder Holzkapsel ohne Deckel, Durchmesser 45 x 40 mm
Beschreibstoff:Pergament, 450 x 725 mm, plus 70 mm Umbug
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 282-283 Nr. 21

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/uejY4tx7Jm
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972392
 
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