Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 32 D |
Titel: | Lehnbrief des Johann Wenzel Reichsgrafen von Sternberg als Ältesten des sternbergschen Geschlechts und Administrator der diesem im Markgraftum Niederlausitz zustehenden Lehen Lieberose, Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow in Nachfolge des am 11. April 1709 verstorbenen Jaroslaw Franz Ignaz Reichsgrafen von Sternberg, Bruder des Ausstellers, der seinerseits auf den am 25. Januar 1708 verstorbenen Wenzel Adalbert Reichsgraf von Sternberg, Vetter des Ausstellers, im Seniorat und in der Administration der genannten Niederlausitzer Lehngüter gefolgt war, für Generalmajor Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg über Schloss, Stadt und Herrschaft Lieberose. Der Empfänger hatte sich bereits beim Vorgänger des Ausstellers um eine Neubelehnung bemüht, jedoch war dieser Vorgang wegen dessen Todes nicht zu Ende gebracht worden, und übergab nun mit seinem Neubelehnungsersuchen für die Akten bestimmte Vollmachten der zur gesamten Hand mitzubelehnenden Schulenburgschen Agnaten sowie einen von ihm mit diesen zu Beetzendorf 1710 Mai 2 geschlossenen neuen Vergleich [siehe Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 229], in dem sich die mitzubelehnenden Agnaten dem Hauptrezess des Ausstellers von 1688 [s. o. Urkunde von 1688 Juki 8] und dem von seinem Vorfahren erteilten lehnsherrlichen Konsens über 21.000 Taler [s. o. Urkunde Nr. 31] un-terworfen haben. Diesen Agnaten soll der gewöhnliche Lehns- und Mutzettel ausgefertigt werden. Die genannten Vollmachten konnten jedoch nicht von allen mitzulehnenden Agnaten beigebracht werden, sondern es fehlen Vollmachten von einigen Mitgliedern der schwarzen Linie, nämlich von Friedrich und Haubold, Brüdern von der Schulenburg, Söhne des Albrecht, auf Vollmershain, Leipnitz und Triestewitz, und von der weißen Linie von Matthias Johann und Daniel Bodo, Brüder von der Schulenburg, beide General, Söhne des Gustav Adolf, des Sohnes von Matthias, auf Emden; von Levin Christoph und Johann Christian, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Joachim Christoph, auf Reinsdorf. Diese Agnaten sind auch an dem Vergleich von 1710 Mai 2 zu Beetzendorf bisher nicht beteiligt, weil sie wegen staatlicher oder militärischer Angelegenheiten abwesend waren. Das Ersuchen des Empfängers ging in diesen Fällen dahin, sie mitzubelehnen, nachdem die fehlenden Unterlagen vorgelegt worden sind. Als Tag zur Ablegung der gebräuchlichen Lehnspflicht wurde zunächst der 8. Juli 1710 bestimmt und dann bis zum 2. Mai 1711 verlängert. Der Empfänger wurde vertreten durch den von ihm bevollmächtigten Dr. Matthias Adam Seltenreich, Oberamtsadvokat im Markgraftum Niederlausitz, der die gewöhnliche Lehnspflicht geschworen und die „übrigen praestanda“ geleistet hat, womit der Aussteller für diesmal zufrieden ist. Belehnung des Empfängers mit der Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen, im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [s. o. Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort. Mitbelehnt zur gesamten Hand werden diejenigen schulenburgschen Agnaten, von denen nicht nur die beglaubigte Genealogie, sondern auch ihre Einwilligung, im Falle einer Lehnsnachfolge die lehnsherrlich bewilligten 21.000 Taler an die Allodialerben der jetzt besitzenden Linie auszuzahlen, vorliegt. Der darüber zu Beetzendorf 1710 Mai 2 getroffene Vergleich wurde zu Prag 1711 Mai 6 lehnsherrlich bestätigt und als Transsumpt der Lehnsregistratur beigefügt. |
Darin: | Aufzählung der schulenburgschen Lehnsagnaten: Von der schwarzen Linie: (1.) Johann von der Schulenburg, Sohn des Hans Georg, auf Tucheim; (2.) des Dietrich Hermann von der Schulenburg, Sohn des Albrecht, auf Beetzendorf, Apenburg, Rittleben und der Propstei Salzwedel hinterlassene vier Söhne, nämlich Achaz, Albrecht, Levin Dietrich und Werner von der Schulenburg; (3. /B) die Brüder Friedrich und Haubold von der Schulenburg, (deren Brüder Hans und Leopold ohne männliche Erben verstorben sind,) Söhne des Albrecht, auf Vollmershain, Leipnitz, Triestewitz; (4.) des Levin Johann von der Schulenburg, (dessen Bruder Hans Christoph ohne männliche Erben verstorben ist), Sohn des Georg Werner, auf Linum, hinterlassene drei Söhne, nämlich Adolf Heinrich, Georg Werner und Levin Bernd von der Schulenburg; von der weißen Linie: (5.) des Heinrich des Älteren von der Schulenburg, Sohn des Henning, auf Angern, hinterlassene Söhne [bzw. deren männliche Nachkommen]: Matthias Daniel; Heinrich des Jüngeren hinterlassene zwei Söhne Otto Friedrich und Heinrich Werner Gottlieb; Joachim Ludolf; Levin Friedrich; Friedrich August; Heinrich Hartwig und Christoph Daniel; (6.) des Gustav Adolf von der Schulenburg, Sohn des Matthias, auf Emden, hinterlassene drei Söhne Matthias Johann (/B), Daniel Bodo (/B) und Friedrich Wilhelm; (7.) des Friedrich Achaz von der Schulenburg, Sohn des Achaz, auf Hehlen, Beetzendorf, Angern und Detzel, hinterlassene Söhne Christian Günther und Adolf Friedrich; (8.) die Brüder Alexander, Daniel Ludolf, August und Jakob von der Schulenburg, Söhne Alexander des Älteren, auf Altenhausen, (deren ältester Bruder Matthias Gebhard ohne männliche Erben verstorben ist [siehe dazu Korrektur in Urkunde Nr. 34]); (9.) die Brüder Levin, Christian Friedrich und Johann Casimir von der Schulenburg, Söhne des Johann Casimir, auf Schochwitz und Libbesdorf; (10. /B) die Brüder Levin Christoph und Johann Christian von der Schulenburg, Söhne des Joachim Christoph, auf Reinsdorf. Bei der Aufzählung der mitbelehnten Schulenburgischen Agnaten werden auch die sechs wegen Abwesenheit dem Vergleich von 1710 Mai 2 noch nicht beigetretenen Agnaten, durch „/B“ besonders gekennzeichnet, mit aufgeführt, damit eine Unklarheit über die [in dieser Aufzählung enthaltene] Rangfolge einer möglichen zukünftigen Lehnsnachfolge, die durch ihre Auslassung entstehen könnte, vermieden wird. Sie werden vorerst von der Mitbelehnung ausgenommen. Weil das Fehlen ihrer Unterlagen jedoch mit Abwesenheit aus wichtigen Gründen gerechtfertigt wurde, wurde ihnen der gewöhnliche Vigilanzschein ausgestellt, „damit ihnen das jus der erworbenen vigilant[z] offener verbleiben solle“. Entsprechend dem Hauptlehnrezess von 1688 Juli 8 [s. o.] soll die Lehnsnachfolge zunächst ausschließlich im Mannesstamm des Empfängers erfolgen und erst nach dessen Aussterben auf die mitbelehnten Geschlechtsvettern in der oben festgelegten Reihenfolge übergehen. Ebenfalls entsprechend dem genannten Hauptlehnrezess von 1688 soll derjenige, auf den dann die Lehnsnachfolge fällt, wenn er kein geborener Freiherr ist, zuvor den Freiherrnstand annehmen. Ersuchen um Neubelehnung bei Herr- oder Mannfall wie im Lehnbrief von 1688 [s. o. Urkunde Nr. 24]. |
Dat. - Findbuch: | 1711 Mai 6 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Bl. 6 VS unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Ludwig Serin Ritter von Aychenaw, auff Zrutsch undt Kraschanowetz, ihro Römischen kayserlichen mayestät appellationsrath, wie auch derer hochgräfflich Sternbergischen lehenen zur zeith lehensprobst m.pr.“; Bl. 1 VS: no. 9 - No. [gestrich.: 38]; 6. Bl. RS: Tit. VIII. No. 6. |
Beglaubigungsform: | Lehnszeugen: Georg Adam Ignaz Reichsgraf von Martinitz, des verstorbenen Kaisers wirklicher geheimer Rat und Kämmerer; Johann Joseph Reichgraf von Wrtby, des verstorbenen Kaisers geheimer Rat, Kämmerer, königlicher Statthalter, größeren Landrechts Beisitzer und Appellationspräsident auf dem Prager Schloss in Böhmen; Franz Wenzel Reichsgraf zu Trauttmannsdorff und Weinsberg , des verstorbenen Kaisers Rat, Kämmerer und größeren Landrechts Beisitzer im Königreich Böhmen. Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | an gelb-blauer, die Lagen verbindender Seidenschnur angehängtes rundes Wachssiegel (Durchmesser 40 mm) in Holzkapsel ohne Deckel |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell, 6 Blatt, 355 x 275 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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