37 Lieberose U 42 F; Christian Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz als Nachfolger seines verstorbenen Vaters Franz Philipp Reichsgrafen von Sternberg, belehnt den Ritter Gottlob Er

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 42 F
Titel:Christian Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz als Nachfolger seines verstorbenen Vaters Franz Philipp Reichsgrafen von Sternberg, belehnt den Ritter Gottlob Ernst von Hobeck, Lehnsmitinhaber des Rittergutes Sarkow, mit diesem Rittergut.
Nach dem oben genannten Todesfall aus Seiten des Lehnsherrn und nach dem Tod des mitbelehnten Bruders des Empfängers, des am 16. Oktober 1785 verstorbenen Wilhelm Friedrich von Hobeck, hat der Empfänger um Neubelehnung nachgesucht, weil nach dem Tode seines Bruders das gesamte Lehen auf ihn gefallen ist, und wegen seines Alters und kränklichen Umständen darum gebeten, ihn von der persönlichen Ablegung der Lehnspflichten für diesmal zu dispensieren und einen Tag dafür zu bestimmen.
Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde der 16. August 1787 bestimmt. Anerkennung des Hinderungsgrundes für persönliches Erscheinen und Dispensation wie im Lehnbrief von 1746 Juli 30 [s. o. Urkunde Nr. 38]. Der bevollmächtigte Vertreter des Empfängers, Johann Christoph Hornemann, Oberamtsregierungs-Advokat zu Lübben, legte an diesem Tag in der Lehnskurie im sternbergischen Majoratshaus in Prag den Lehnseid im Namen des Empfängers ab und erbrachte die übrigen Leistungen.
Belehnung des Empfängers mit dem „dominium utile“ des Rittergutes Sarkow und allem Zubehör; Aufzählung der Pertinentien, zu denen auch ein Fischereirecht „an den Sarkischen wiesen, wann die Lieberosische see austritt“, gehört, sowie das Recht, „waßer- und waßerläuffe nach belieben ab- und zu[zu]führen, neüe teüche zu graben, wind- und ... waßermühlen aufzubauen“. Pflichten des Empfängers als Inhaber des „dominium utile“ wie in dem anderen Lehnbrief von 1787 August 16 [s. o. Urkunde Nr. 41].
Die in der gesamten Hand an diesem Rittergut Sarkow Mitbelehnten, Gottfried Christian August Seltenreich und Gottfried Ernst August Seltenreich, haben um Erneuerung der Belehnung zur gesamten Hand gebeten. Sie sind wegen der weiten Reise vom persönlichen Erscheinen zur Ablegung der Lehnspflicht dispensiert worden. In ihrem Namen hat der von ihnen bevollmächtigte Johann Christoph Hornemann den Lehnseid geschworen. Die Gesamthänder und ihre männlichen Nachkommenschaft werden belehnt unter Bezugnahme auf die bei der Hauptbelehnung angeführten Lehnspflichten, und sie sollen in dieser „erneüerten jure simutaneae“ vom Lehnsherrn geschützt werden. Diese Belehnung geschieht mit der eidlichen Verpflichtung der Gesamthänder, dass sie bei Veränderungen auf Seiten des Lehnsherrn oder Lehnsinhabers dieses Mannlehen und die Mitbelehnschaft nur beim Aussteller und seinen Nachfolgern im Seniorat suchen und persönlich pflichtgemäße Lehnsfolge leisten wollen.
Dat. - Findbuch:1787 August 16
Ort:Prag, in der sternbergschen Lehnskurie
Vermerke:Vermerke: Auf der RS unter dem Text, links: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Nep[omuzen] Vignet m.pr. lehnsprobst“.
Beglaubigungsform:Zeugen: [wie Urkunde Nr. 41]
Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des sternbergischen Lehnhofsiegels.
Siegel:an gelb-blauer Seidenschnur angehängtes rundes rotes Wachssiegel (Durchmesser 35 mm) in Holzkapsel ohne Deckel
Beschreibstoff:Stempelpergament, 500 x 660 mm, plus 30 mm Umbug (Fortsetzung des Urkundentextes auf der Rückseite)
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 333-335 Nr. 48

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/HeMY7vexrw
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972419
 
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