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37 Lieberose U 46 D; Christian Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, belehnt Graf Johann Heinrich von der Schulenburg mit Herrschaft, Stadt und Schloss Lieberose. \ Der Empfänger er
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 46 D |
Titel: | Christian Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, belehnt Graf Johann Heinrich von der Schulenburg mit Herrschaft, Stadt und Schloss Lieberose. Der Empfänger ersuchte nach dem Tod von Reichsgraf Georg Anton von der Schulenburg, Besitzer und Lehnsinhaber von Lieberose, am 6. Dezember 1778, dem Tod von Reichsgraf Franz Philipp von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Sarkow, Leeskow und Reicherskreuz, Vater des Ausstellers und vorigem sternbergschem Senior und Lehnsadministrator, am 9. Januar 1786, um Neubelehnung mit Herrschaft, Stadt und Schloss Lieberose, die durch einen zwischen dem Empfänger und der schwarzen Linie 1787 September 11 geschlossenen und 1789 Oktober 27 lehnsherrlich betätigten Vergleich [siehe Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 82 und 83] auf ihn gefallen waren. Zugleich ersuchte er für die schulenburgschen Geschlechtsagnaten, die er zum Teil namhaft gemacht und die sich zum Teil auch selbst beim Aussteller gemeldet haben, soweit sie die „simultaneam befolget“ und Vollmachten eingereicht haben, um Mitbelehnung zur gesamten Hand und um die Ausstellung eines Lehnbriefes respektive von Mutscheinen, nachdem die zu erbringenden Leistungen erbracht sind. Außerdem bat der Empfänger um Festlegung eines Termins zur Ablegung der Lehnspflichten sowie darum, wegen gerechtfertigter Hinderungsgründe den Lehnseid durch einen Bevollmächtigten ablegen lassen zu dürfen. Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde der 30. August 1790 bestimmt, diese dann aber auf den 31. August 1790 verlegt. Anerkennung des Hinderungsgrundes für persönliches Erscheinen und Dispensation. Zum verlegten Termin erschien der bevollmächtigte Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg auf Tucheim, der in der Lehnskurie im sternbergischen Majoratshaus in Prag den Lehnseid im Namen des Empfängers geschworen und die übrigen Leitungen erbracht hat. Belehnung des Empfängers mit der Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen, im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [s. o. Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort. Die Gesamthänder wurden bei dem verlegten Termin teils von Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg auf Tucheim und teils von Johann Christoph Hornemann, Advokat im Markgraftum Niederlausitz, als ihre Bevollmächtigten vertreten. Sie werden mitbelehnt in dem Stand, in dem sie sich jetzt befinden und soweit sie auch künftig jedes Mal gebührende Folge leisten, dem Lehnrecht, Herkommen und den errichteten Verträgen, Rezessen und Vergleichen gemäß, nach Ausweisung voriger Lehnbriefe und, was die schwarze Linie anbelangt, nach Inhalt des 1787 September 11 errichteten, 1789 Oktober 27 lehnsherrlich konfirmierten Vergleichs, und zwar: |
Darin: | A. Von der schwarzen Linie: 1. Dietrich Ernst Otto Albrecht von der Schulenburg, preußischer Leutnant, auf Tucheim; 2. Friedrich Ferdinand Bernhard Achaz von der Schulenburg; 3. Heinrich Wilhelm Ferdinand, preußischer Leutnant, und 4. Leopold Wilhelm, Brüder von der Schulenburg, auf Priemern; 5. Wulf Dietrich Graf von der Schulenburg, königlich dänischer Generalmajor der Kavallerie und Ritter des Danebrogordens auf Apenburg und dessen Bruder 6. Werner Graf von der Schulenburg, königlich dänischer Kammerherr und Ritter des Danebrogordens, auf der Propstei Salzwedel. 7. Karl Heinrich Achaz von der Schulenburg, auf Leipnitz; Zu Nr. 5 und 6 wird bemerkt, dass Wulf Dietrich und Werner Grafen von der Schulenburg bei der Lehnskurie des Ausstellers eine Protestationsschrift, datiert Hamburg, 1788 Dezember 30 und präsentiert 1789 Februar 13, eingereicht haben, in der sie gegen den von der schwarzen Linie errichteten Vergleich von 1787 September 11 und die darin aufgestellte Sukzessionsordnung protestiert und ihnen etwa zustehende Rechte reserviert haben. Diese vorgeblichen Rechte sollen ihnen vorbehalten bleiben. B. von der weißen Linie: 8. Levin Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg, auf Burg- und Kirchscheidungen, und dessen Bruder 9. Heinrich Moritz Reichsgraf von der Schulenburg, auf Baumersroda, kurfürstlich sächsischer Kammerherr und Amtshauptmann, Söhne des Levin Friedrich von der Schulenburg; 10. Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg, kaiserlich-königlicher Oberst der Kavallerie, auf Angern, Sohn Heinrich Hartwigs; 11. Friedrich Wilhelm Graf von der Schulenburg auf Kehnert, preußischer wirklicher geheimer Etatsrat, Kriegs- und dirigierender Minister, Sohn Friedrich Wilhelms; 12. Georg Friedrich Freiherr von der Schulenburg, preußischer Hauptmann, Sohn Otto Friedrichs, auf Piskaborn, und Nachkomme Heinrich des Jüngeren; 13. August Christian Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich mecklenburgischer Kammerherr, und dessen Bruder 14. Georg Ludwig Reichsgraf von der Schulenburg, kaiserlich russischer Major, Söhne des Christian Hieronymus Adolf von der Schulenburg; 15. Werner Christian Adolf Reichgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigischer Kammerherr, und dessen Bruder 16. Achaz Karl Wilhelm Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigischer Oberhauptmann und Domherr des Stifts zu Gandersheim, und dessen Bruder 17. Georg Ferdinand Reichsgraf von der Schulenburg, Söhne Georg Ludwigs von der Schulenburg aus dem Hause Hehlen; 18. Karl Friedrich Gebhard Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigischer Schlosshauptmann, auf Wolfsburg, und dessen Brüder 19. Ludwig Wilhelm Werner Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Leutnant, 20. Albrecht Achaz Gebhard Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Leutnant, und 21. Hans Günther Werner Reichsgraf von der Schulenburg, Söhne Gebhard Werners; 22. Friedrich August Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Kammerherr, auf Beetzendorf; 23. Achaz Wilhelm Reichsgrafen von der Schulenburg, auf Detzel, Ramstedt und Hornhausen, Sohn des Adolf Friedrich von der Schulenburg; 24. Friedrich Albrecht Reichsgraf von der Schulenburg, auf Klosterrode, Sohn des Albrecht Ludwig von der Schulenburg; die unter Nr. 13-24 vermerkten Personen als Nachkommen des Friedrich Achaz; 25. Christian Karl Albrecht Alexander Graf von der Schulenburg, auf Blumberg, Sohn Alexander Friedrich Georg Grafen von der Schulenburgs, Enkel Friedrich Wilhelm von der Schulenburgs aus dem Hause Altenhausen; 26. Georg Daniel Ernst Freiherr von der Schulenburg, auf Altendorf, kurhannoverscher Landrat; 27. Friedrich Wilhelm Freiherr von der Schulenburg, auf Bodendorf, königlich-großbritannischer Oberst; 28. Philipp Ernst Alexander Freiherr von der Schulenburg, auf Emden, dessen Bruder 29. August Karl Jakob Freiherr von der Schulenburg, auf Altenhausen, dessen Bruder 30. Leopold Christian Wilhelm Johann Freiherr von der Schulenburg, preußischer Leutnant, Söhne des Alexander Jakob von der Schulenburg; die unter Nr. 25-30 vermerkten Personen als Nachkommen Alexanders des Älteren; 31. Gebhard Friedrich Casimir von der Schulenburg, kurfürstlich-sächsischer Kammerherr und Oberforstmeister, Sohn Otto Casimirs, Nachkomme Johann Casimirs des Älteren; und deren männliche Lehnserben. Falls der Empfänger sterben sollte, ohne männliche Lehnserben zu hinterlassen, soll die Herrschaft Lieberose an die aufgezählten Gesamthänder übergehen, und zwar so, dass nach Reihenfolge obigen Aufzählung zunächst die unter Nr. 1 genannte Person und ihre männlichen Erben eintreten und nach deren Tod die unter Nr. 2 genannte Person und ihre männlichen Erben, usw. Es folgt eine erneute Auflistung der oben unter Nr. 1-31 aufgezählten Personen in derselben Reihenfolge, in der an die Stelle der Angabe der Vorfahren die Einbeziehung der Erben (ohne Namensnennung) tritt. Nach Erlöschen der schwarzen Linie soll das Lehen auf die weiße Linie und auf die Nachkommen der im Lehnbrief von 1688 [s. o. Urkunde Nr. 24] benannten Mitbelehnten übergehen, nämlich die oben Nr. 8ff. benannten Personen und ihre Erben. Bei dieser Sukzession in der festgelegten Reihenfolge sollen die Bestimmungen des Rezesses von 1688 Juli 8 [s. o.] strikt eingehalten werden. Der Nachfolger soll, wenn er kein geborener Freiherr ist, zunächst den Freiherrenstand annehmen. Pflichten derer von der Schulenburg als Inhaber des „dominium utile“ wie im Lehnbrief von 1787 August 16 [s. o. Urkunde Nr. 41]. |
Dat. - Findbuch: | 1790 August 31 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Blatt 4 RS unter dem Text, links: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Nep[omuzen] Vignet m.pr. doctor der rechten beaidigter landes advokat und hochreichsgräflich Sternbergscher lehnsprobst“; Vorsatzblatt, VS: 90. - Tit VIII No. 10. |
Beglaubigungsform: | Zeugen: Vinzenz Reichsgraf von Waldstein und Wartenberg, königlich unga-rischer und böhmischer geheimer Rat und Kämmerer, Erbvorschneider des Königreichs Böhmen; Johann Josef von Longueval, Reichsgraf von Buquoy, Freiherr Vaux, erbländischer Oberst-Jägermeister in der Provinz Artois, Kommandant zweier Kompanien von der Ordonanz in Flandern, königlicher wirklicher geheimer Rat und Kämmerer; Michael Karl Reichsgraf von Kaunitz, königlicher wirklicher Kämmerer; Johann Rudolf Reichsgraf Czernin von und zu Chudenitz, königlicher wirklicher Kämmerer und Erbmundschenk im Königreich Böhmen. Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | an gelb-blauer Seidenschnur angehängtes rundes rotes Wachssiegel (Durchmesser 35 mm) in Holzkapsel mit Deckel |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell aus 4 Blatt in Papierhülle, 455 x 360 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 340-345 Nr. 52 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972423 |
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