Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 47 F |
Titel: | Lehnbrief des Christian Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für die Brüder Friedrich August und Hans Leopold von Walther und Croneck, Söhne des Johann Karl Gottlob von Walther und Croneck, für Rudolf Leopold von Loeben, auf Ogrosen und Bolschwitz, Obersteuereinnehmer des Markgraftums Niederlausitz, und für Hans Ferdinand Moritz von Haberkorn, auf Sellendorf, kurfürstlich sächsischer Oberamtsrat, über das Rittergut Reicherskreuz. Die zur gesamten Hand mitbelehnten Empfänger suchten nach dem Tod von Carl Ernst Georg Grafen von Podewils auf Fredersdorf, Lehnsbesitzer von Reicherskreuz, am 3. Juni 1789, um Belehnung mit dem Hauptlehen nach und baten um Dispensierung von der Pflicht zur persönlichen Ablegung des Lehnseides, teils aus gesundheitlichen Gründen, teils wegen Amtspflichten. Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde der 30. August 1790 bestimmt, dieser Termin dann aber auf den 31. August 1790 verlegt. Anerkennung des Hinderungsgrundes für persönliches Erscheinen. In Vertretung der Empfänger erschien zum verlegten Termin Johann Christoph Hornemann, Oberamtsregierungs-Advokat zu Lübben, der in der Lehnskurie im sternbergischen Majoratshaus in Prag den Lehnseid im Namen der Empfänger geschworen und die übrigen erforderlichen Leistungen erbracht hat. Belehnung der Empfänger und ihrer Lehnserben mit dem Rittergut Reicherskreuz mit allem Zubehör und Rechten, insbesondere mit dem Rittersitz im Dorf und mit außerhalb des Dorfes liegenden, aufgezählten Pertinentien, so wie es der vorige Lehnsbesitzer innehatte. Pflichten der Empfängers als Inhaber des „dominium utile“ wie im Lehnbrief von 1787 August 16 [s. o. Urkunde Nr. 41]. |
Dat. - Findbuch: | 1790 August 31 |
Ort: | Prag, in der sternbergschen Lehnskurie |
Vermerke: | Vermerke: Unter dem Text, links: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Nep[omuzen] Vignet m.pr. hochreichsgräflich Sternbergscher lehnsprobst“; Rückseite: Tit VIII No. 11. |
Beglaubigungsform: | Zeugen: [wie Urkunde Nr. 46]. Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des sternbergischen Lehnshofssiegels. |
Siegel: | an gelb-blauer Seidenschnur angehängtes rundes rotes Wachssiegel (Durchmesser 35 mm) in Holzkapsel mit Deckel |
Beschreibstoff: | Pergament, 475 x 640 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 345-346 Nr. 53 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972424 |
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