8 Senftenberg 2959/10; Spruch der Schöppen zu Leipzig, dass Richter, Lehmann und Kopenz sind verpflichtet, die zu Ungebühr eingepflügten Stücke bei Reppist liegen zu lassen, sie in vorigen Stand zu versetzen und die verursachten Unkosten zu erstatten, den betroffenen durch Bürgermeister und Rat von

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Senftenberg 2959/10
Titel:Spruch der Schöppen zu Leipzig, dass Richter, Lehmann und Kopenz sind verpflichtet, die zu Ungebühr eingepflügten Stücke bei Reppist liegen zu lassen, sie in vorigen Stand zu versetzen und die verursachten Unkosten zu erstatten, den betroffenen durch Bürgermeister und Rat von Senftenberg am 3. bzw. 4. April 1704 bekanntgemacht
Darin:Enthält u. a.: Karte.
Dat. - Findbuch:1704
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1170872
 
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