Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 40C Niederlausitzisches Konsistorium |
Dat. - Findbuch: | 1377 - 1816 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Nach der Durchführung der Reformation in der Niederlausitz übernahmen infolge der Abwesenheit des katholischen Landesherrn die Stände die Ausübung des Kirchenregiments. Sie setzten 1545 einen protestantischen Offizial ein, dessen Amt 1549 mit der ersten Predigerstelle in Lübben vereinigt wurde. Er erhielt die geistliche Gerichtsbarkeit in der Niederlausitz mit Ausnahme der Katholiken. Durch Zuordnung ständischer Vertreter entstand ein ständisches Konsistorium, das der Oberaufsicht des Landvogts unterlag. Das Konsistorium setzte sich aus dem Offizial und je zwei Vertretern des Herrenstandes, des Ritterstandes und der Städte zusammen, die von den Ständen gewählt wurden. Einzelne Stände beanspruchten die Ausübung des Kirchenregiments für ihr Gebiet und errichteten trotz des Widerspruchs des Offizials eigene Konsistorien, so die Herrschaft Forst (1586), Sorau (1634), Dobrilugk und Sonnewalde. 1667 übernahm der Landesherr im Zuge der Stärkung der landesherrlichen Macht das Kirchenregiment. Die Stände gaben ihre Zustimmung zur Bildung eines landesherrlichen Konsistorium, das 1668 seine Tätigkeit aufnahm. Es setzte sich aus dem Direktor, zwei Räten und zwei Assessoren (zwei weltlichen und zwei geistlichen) zusammen. Der Direktor und einer der Räte waren jeweils Oberamtsregierungsräte, ebenso war einer der Assessoren stets der Offizial, der den Titel Generalsuperintendent erhielt. Die Stände hatten das Präsentationsrecht. Sitz des Konsistoriums war Lübben. Die Instruktion vom 7. März 1668 übertrug dem Konsistorium die Oberaufsicht über die Lehre, den Gebrauch der Sakramente und die Zeremonien, die Besetzung der unter landesherrlichem Patronat stehenden Pfarrstellen, die Aufsicht über Schulen und milde Stiftungen, Geistliche und Lehrer, die Ausschreibung und Direktion der Visitationen, Synoden, Dankfeste und Bußtage, die Ausübung der Zensur, die Aufsicht über das Kirchenvermögen, die Prüfung und Ordination der Geistlichen, Streitsachen der Geistlichen und Lehrer und alle Ehesachen. Das Konsistorium war Aufsichts- und Appellationsbehörde für die herrschaftlichen Unterkonsistorien zu Forst und Sorau (Dobrilugk und Sonnewalde unterstanden direkt dem Oberkonsistorium in Dresden) und für die Stiftskanzlei zu Neuzelle. Zunächst unterstand das Konsistorium direkt dem Landesherrn, nach 1738 dem Geheimen Konsilium in Dresden. Das Konsistorium Lübben wurde 1816 aufgelöst, seine Geschäfte gingen auf das Oberlandesgericht und die Regierung Frankfurt (Oder) sowie auf das Konsistorium Berlin über.
Bestandsgeschichte
Nach der Auflösung des Konsistorium wurde ein Teil der Akten an das Oberlandesgericht und die Regierung Frankfurt (Oder) abgeliefert, ein anderer Teil kassiert. Der in Lübben verbliebene Restbestand kam 1852 in den Besitz der Niederlausitzer Stände. Die nach Frankfurt abgegebenen Bestände gelangten später in das Geheime Staatsarchiv, wo ein Teil als Pr.Br.Rep. 40 Konsistorium Lübben aufgestellt wurde, während der andere Teil in Pr.Br.Rep. 40 Konsistorium Küstrin, dem ehemaligen Kultusarchiv der Regierung Frankfurt, verblieb. 1945 wurde der Bestand Pr.Br.Rep. 40 Konsistorium Lübben vernichtet, während der im Bestand des Konsistoriums Küstrin vorhandene Teil dank der Auslagerung erhalten blieb und 1950 ins Brandenburgische Landeshauptarchiv gelangte. 1960 wurde er als eigener Bestand provenienzgemäß aus dem Konsistorium Küstrin herausgelöst und mit dem im Zusammenhang mit den Beständen der Oberamtsregierung 1958 aus dem Landesarchiv Lübben in das Brandenburgische Landeshauptarchiv überführten Bestand des Konsistoriums Lübben vereinigt. Der vereinigte Bestand erhielt eine Neuordnung. Im Rahmen des Beständeaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) wurden 2024 11 Akten aus dem Bestand X. HA, Pr. Br. Rep. 3B Regeirung Frankfurt (Oder) Abt. II Hospital-, Armen- und Waisenhaus-S. provenienzgemäß dem Bestand angefügt. |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 45,21 lfm; 2029 Akte(n) |
|
Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 40C Niederlausitzisches Konsistorium Nr. |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=13800 |
|