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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 10A Cölln U (96) A |
Titel: | Friedrich Wilhelm, Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, belehnt seinen Oberamtmann der Altmark, David Rayer, mit von Hieronymus Staude aufgrund einer Pfandverschreibung im Jahre 1659 erworbenen Gütern, nämlich einem Freihaus auf der Schloßfreiheit zu Tangermünde, einer Stadthufe daselbst, einer Calbawischen Hufe vor der Stadt, im Einzelnen aufgeführte Pächte und Zinsen von den Dobberanischen Hufen zu Tangermünde, den Ratshufen, der Böldeken halben Hufe und einer weiteren halben Hufe, einen Getreidebzins in Bellingen, einen Hof und im Einzelnen aufgeführte Einkünfte und Pächte in Heeren ("Ostherren"), die Anwartschaft auf den Staudeschen Wohnhof in Heeren mit Zubehör, der seinerzeit mit Zustimmung des Kurfürsten Georg Wilhelm an dessen Oberjägermeister Hans-Jacob Rohte verkauft wurde, einen Getreidezins in Bölsdorf ("Bölstorff"), im Einzelnen aufgeführte Getreidezinse und Pächte und ein Kossätenhof ("Coßatenerbe") in Groß Schwechten, im Einzelnen aufgeführte Einkünfte in Röxe, die Einkünfte des geistlichen Lehens St. Cyriacus ("Cyriaci und sechsten vicarii") in Stendal, Geldzinse in Berlin sowie in Mahlwinkel ("-ckel"). Außerdem belehnt er David Rayer mit folgenden weiteren Gütern und Pächten aufgrund von Tauschverträgen mit dem Rat zu Stendal in den Jahren 1673 und 1677, nämlich einen Weingarten in Hemert mit allem Zubehör außer dem Obergericht, das sich der Rat zu Stendal vorbehält, den Krug in Hemmert mit näher spezifiziertem Zubehör, Diensten und Einkünften, sowie im Einzelnen aufgeführte Einkünfte aus der stadtfeldischen Hufe zu Tangermünde und dem Dobberanischen Feld. Ferner erhebt er auch David Rayers Wohnhof in Stendal zum Burglehen. "geben Cöln an der Spree, den zwanzigsten Decembris, nach Christi [...] gebuhrt im eintausend sechshundert und vierundachtzigsten jahre" |
Dat. - Findbuch: | 1684 Dezember 20. |
Ort: | Cölln an der Spree |
Vermerke: | Auf Blatt 3 RS unter dem Text rechts unten: "Lucius von Rahde, Daniel Stephani lehnsecretarius manu propria". |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung: Es siegelt der Aussteller mit angehängtem Siegel |
Siegel: | Schnur erhalten, Siegel verloren |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Fotografie |
Frühere Signaturen: | Provenienz: Inhaber von Rechten in und bei Tangermünde |
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Angaben zum Kontext |
Verweis: | Ausfertigung: Archiv der Domkirche Berlin, Urkunde 74 |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Beck I, Nr. 2414 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1393868 |
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