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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 10B Dobrilugk U 163 D |
Titel: | Wilhelm [I.], Markgraf von Meißen, bekundet, dass er zwischen Rudolf [III.], Albrecht [III.] und Wenzel, Herzögen von Sachsen, auf der einen und Luppold, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, und seinem Kloster auf der anderen Seite auf Bitten der Parteien eine Einigung herbeigeführt habe. Es sollen zunächst alle bisherigen Streitigkeiten als beigelegt gelten, alle Beteiligten, geistlichen oder weltlichen Standes, in diesen Stillstand eingeschlossen und alle Gefangenen und die Schatzungen, die nicht bezahlt sind, ledig und erledigt sein. Auch sollen die Herzöge dem Kloster alle von ihren Eltern, ihrem Vater und ihren Vettern erteilten Privilegien, die die Mönche besitzen, bestätigen und das Kloster schützen, wie es ihre Eltern getan haben. Erheben die Herzöge im Land eine Bede, so steht es dem Abt frei, gleichfalls etwas dazu beizutragen; dieser Beitrag darf aber von den Herzögen nicht als Recht und Gewohnheit angesehen werden. Was die Herzöge im Dorf Gorden und in dem hinter dem Dorf gelegenen Holz, "Lug" genannt, besitzen, sollen sie den Mönchen übereignen; was ihre Mannen als Lehn der Herzöge daselbst haben, soll an das Kloster verkauft werden, und die Herzöge sollen dann diesen Besitz ebenfalls den Mönchen übereignen.
"gegeben czu Turgaw nach gotis geburt dryczenhundirt jar darnach in dem vireundnuntzigestem jare an dem fritage vor dem suntage in der fasten, alz man singet Invocavit" |
Dat. - Findbuch: | 1394 März 6 |
Sprache: | Deutsch |
Ort: | Torgau |
Siegel: | ein Siegel an Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament, 230 x 345 mm plus 55 mm Umbug |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
Frühere Signaturen: | ehemals Thüringisches Staatsarchiv Weimar: GA 4897 |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Transsumpt: in Rep 10B Zisterzienserkloster Dobrilugk - Urkunden Nr. 219 Regesten: Worbs, Nr. 578; UB Dobrilugk Nr. 218; Lehmann, Urkundeninventar Niederlausitz, S. 395f. Nr. 1036 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1446814 |
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