Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 230 Oberlandratsämter |
Titel: | Rep. 230 Oberlandratsämter |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte Nach Ende des II. Weltkrieges erwies es sich als notwendig, die bald nach der Kapitulation entstandenen Verwaltungsorgane auf Orts- und Kreisebene zu koordinieren. Deshalb schlug das Präsidium der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg am 19. Juli 1945 der SMA des Landes Brandenburg vor, die Provinz Mark Brandenburg neu zu gliedern und in 4 Bezirke einzuteilen. Auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 13 vom 25. Juli 1945 sowie des SMA-Befehls Nr. 4 vom 2. August 1945 wurden deshalb zur Verbesserung der administrativen Leitung der Provinz Mark Brandenburg die Oberlandratsämter (OLÄ) als Bezirksverwaltungen eingerichtet. Die Stadt Potsdam unterstand direkt der Provinzialverwaltung. Die SMA bestätigte durch Befehl (ohne Nr.) vom 10. August 1945 die Oberlandräte in ihrem Amt. Ein entscheidender Gesichtspunkt für die Einrichtung dieser Behörden war die Einheitlichkeit im Verwaltungshandeln. Als Aufgaben wurden die Führung der Kommunalaufsicht einschließlich der Aufsicht über die Polizei, die Überwachung und Anleitung der Kreisschulräte und des Volksschulwesens, die Ingangsetzung und Inganghaltung von Wirtschaft und Verkehr durch die Landräte und Oberbürgermeister sowie die Durchführung der Ernährungsrichtlinien festgelegt. Die Oberlandräte hatten im Rahmen ihrer Zuständigkeit die volle Weisungsbefugnis gegenüber den Landräten und Oberbürgermeistern. Die OLÄ als Mittelbehörden sollten die Provinzialverwaltung von den Fragen entlasten, die nicht von zentraler Bedeutung waren. Darüber hinaus sollten sie der Bevölkerung die Möglichkeit geben, ihre Probleme auch an einer Instanz über der Kreisebene zur Sprache zu bringen. Die OLÄ umfassten entsprechend dem Aufbau der Provinzialverwaltung folgende Abteilungen (Stand: 3. August 1945): Abt. für Verwaltung und Personalien einschließlich Baupolizei und Kataster; Abt. für Verkehr und Wirtschaft; Abt. für Landwirtschaft und Ernährung; Abt. für Schulen; Abt. für Sozial- und Gesundheitswesen; Abt. für Polizei und Bezirkskasse. Im Verlaufe des Jahres 1946 erfolgten in Anlehnung an die Struktur der Provinzialverwaltung verschiedene Umbenennungen bzw. Umänderungen in der Abteilungsgliederung. An der Spitze der Bezirksverwaltung stand der Oberlandrat. Sein Stellvertreter führte zunächst die Bezeichnung „Landrat“, ab Januar 1946 „Bezirksrat“. Der Bezirksrat war für alle wichtigen politischen Angelegenheiten (Inneres, Personal) verantwortlich. Auf Grund der Verordnung vom 13. Juni 1946 wurden auch bei den OLÄ Beratende Versammlungen gebildet. Sie sind jedoch kaum in Erscheinung getreten, da sie schon bald durch die im Herbst 1946 gewählten parlamentarischen Körperschaften abgelöst wurden. Bereits Mitte 1946 war die Notwendigkeit der Oberlandratsämter nicht mehr unumstritten. Zwischen ihnen und der Provinzialverwaltung wurden zunehmend Probleme hinsichtlich von Doppelarbeit und Kompetenzabgrenzungen erkennbar. Nach den Landtagswahlen 1946 wurde deshalb der Beschluss zur Auflösung der Oberlandratsämter gefasst, und nach Zustimmung der SMA wurden sie durch Runderlass des Ministerpräsidenten der Provinzialregierung Brandenburg vom 20. Januar 1947 zum 31. Januar 1947 aufgelöst. Aus verwaltungstechnischen Gründen bestanden nach der Auflösung einige Außenstellen weiter, die sich an die territoriale Einteilung der Oberlandratsämter anlehnten (z. B. Aufbauamt Ost in Eberswalde als Außenstelle der Abt. Land- und Forstwirtschaft, Außendienststellen des Ministeriums der Finanzen in Brandenburg [Havel], Cottbus und Eberswalde). |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1557788 |
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