884 Sta; Rep. 884 Staatsanwaltschaften der Kreise; 1945-1996.10.29 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:884 Sta
Titel:Rep. 884 Staatsanwaltschaften der Kreise
Vorwort:Allgemeine Verwaltungsgeschichte
Die Oberste Staatsanwaltschaft der DDR wurde im Dezember 1949 eingerichtet und mit der Anklagevertretung vor dem Obersten Gericht, der Beantragung von Kassationen rechtskräftiger Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen sowie der Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der eigenen Dienststelle und den Staatsanwälten in den Ländern betraut. In den nachfolgenden Gesetzen über die Staatsanwaltschaft aus den Jahren 1952, 1963 und 1977 wurde die Aufgabenstellung der Staatsanwaltschaft als einem Organ der Staatsmacht ausgebaut und dem Stand der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst. Nach sowjetischem Vorbild erhielt sie Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze. In der Präambel des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 1952 war die Garantie der Einhaltung der Gesetze als besonderer Auftrag genannt. Neben dieser Aufgabe als "Hüter der Gesetzlichkeit" bestanden weitere in der Leitung der Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren, der Tätigkeit vor Gericht in Straf- und Zivilverfahren und der Überwachung des Strafvollzuges.
Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1963 wurde die Einheitlichkeit bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Kriminalitätsbekämpfung betont. Die allgemeine Aufsicht gegenüber den Staatsorganen, Betrieben und Einrichtungen erfuhr eine Eingrenzung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Durchführung der Gesetze zum Schutz der Wirtschaft und des Volkseigentums sowie für die Sicherung der Rechte der Bürger und ihrer gesetzlich geschützten Interessen. Die Staatsanwälte leiteten die Ermittlungsverfahren, beaufsichtigten die Ermittlungen der Untersuchungsorgane, vertraten die Anklage in Strafsachen, übergaben bei geringfügigen Gesetzesver-letzungen Verfahren an die gesellschaftlichen Gerichte, wirkten in Zivil-, Familien- und Arbeits-gerichtssachen mit und übten die Aufsicht über die Gesetzlichkeit bei Strafvollstreckung und Strafvollzug aus.
Der Aufgabenkatalog des Gesetzes aus dem Jahr 1977, der bis 1990 galt, enthielt die Aufgaben, Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, bei der Strafverwirklichung, dem Strafvollzug und der Wiedereingliederung sowie die allgemeine Gesetzesaufsicht und Feststellung und Beseitigung von Rechtsverletzungen. Auf Rechtsverletzungen, die im Rahmen der allgemeinen Aufsicht festgestellt wurden, reagierte die Staatsanwaltschaft mit schriftlichem Protest.
Die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise unterstanden dem Generalstaatsanwalt der DDR und wurden von ihm berufen und abberufen. Der Generalstaatsanwalt war ihnen gegenüber weisungsbefugt. Dieser Aufbau bestand bis Juli 1990, danach wurden die Staatsanwaltschaften durch ein Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaften der DDR zu Organen der Rechtspflege.

Allgemeine Bestandsgeschichte
Obwohl die Staatsanwaltschaften nach der Verordnung über das staatliche Archivwesen aus dem Jahr 1976 zur Übergabe von Archivgut an die Staatsarchive verpflichtet waren, konnten für den Zuständigkeitsbereich des damaligen Staatsarchivs Potsdam bis 1990 keine grundlegenden Übernahmen aus den Verwaltungsarchiven der Bezirksstaatsanwaltschaften durchgeführt werden. Wie nach der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit und Öffnung seiner Archive bekannt wurde, übernahm das Ministerium für Staatssicherheit Archivgut der Staatsanwaltschaften auf der Grundlage einer durch die Staatliche Archivverwaltung genehmigten Archivordnung aus dem Jahr 1974. Diese Unterlagen befinden sich in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Die Mehrzahl der im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhandenen Unterlagen von Staatsanwaltschaften nach 1952 wurden mit den Beständen der Staatsanwaltschaften bei den Land- und Amtsgerichten bis ca. 1972 übergeben. Eine Ausnahme stellte eine Übernahme von Generalakten des Staatsanwaltes des Bezirkes Cottbus im Jahr 1988 dar. Vereinzelt gelangten Akten von Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Übernahmen aus Amtsgerichten nach 1990 in das Archiv. Die generelle Übernahme des Archivgutes der Staatsanwaltschaften aus den Jahren 1952 bis 1990 ist bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen zurückgestellt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559322
 
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