27A; Rep. 27A Hochbauämter; 1811-1951 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:27A
Titel:Rep. 27A Hochbauämter
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Die allgemeine Bauverwaltung umfasste in Preußen ursprünglich sowohl die Hochbau- als die Wasserbauverwaltung. Sie gehörte seit 1810 zum Ressort des Innenministeriums, von 1848 bis 1878 zum Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und nach dessen Teilung 1878 zum Ministerium für öffentliche Arbeiten. Nachdem sich beide Bauzweige auch organisatorisch voneinander getrennt hatten, wurde die Hochbauverwaltung am 1. April 1920 dem Preußischen Finanzministerium unterstellt.
Auf mittlerer Ebene wurden die Aufgaben von den Regierungen wahrgenommen, denen als Lokalbeamte Bauinspektoren zur Verfügung standen. Sie waren zunächst für Hochbau-, Wasserbau- und Wegebauangelegenheiten in ihrem Dienstbezirk zuständig. Lediglich für gewisse Schwerpunktbereiche waren besondere Wasser- und Wegebauinspektoren tätig. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machte die Spezialisierung Fortschritte, vor allem nachdem 1876 der Chausseebau an die Provinzialverwaltung übergegangen war. Auch für das Meliorationswesen und die nicht schiffbaren Gewässer entstand in dieser Zeit innerhalb der landwirtschaftlichen Verwaltung ein gesonderter Verwaltungszweig (vgl. Rep. 27 C Kulturbauämter). Die Landbauinspektoren waren seitdem fast ausschließlich für den Hochbau zuständig. Für die Behörden wurde die Bezeichnung Bauinspektion üblich. Seit 1910 hießen sie Hochbauamt, nach 1919 – besonders aber von 1933 bis 1945 – Staatshochbauamt. Ihre Aufgabe bestand in Bau, Verwaltung und Instandhaltung der staatseigenen Gebäude für alle Ressorts, die keine eigene Bauverwaltung, wie z. B. der Militärfiskus, besaßen. Daneben wirkten sie durch technische Gutachten und Überprüfungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen durch die Orts- und Kreispolizeibehörden an private Bauherren mit.
Im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) wurden bei der Neuorganisation der Lokalverwaltung im Jahre 1816 Baubezirke gebildet. Sie umfassten ein bis vier Landkreise, lehnten sich also im Unterschied zum Potsdamer Bezirk von Anfang an ziemlich streng an die neuen lokalen Verwaltungsterritorien an. Zunächst waren dies die sechs Landbaubezirke Cottbus, Crossen, Frankfurt (Oder), Küstrin, Königsberg/Nm., Landsberg (Warthe) und Sternberg. Ihre Zahl vermehrte sich durch Abspaltungen um die Baukreise Friedeberg und Lübben 1853, Arnswalde 1871 und Sorau 1879. Die 1879 festgelegten Baukreisgrenzen blieben fast unverändert auch unter den 1910 gegründeten Hochbauämtern bis 1945 gültig. Lediglich die Bezeichnung wechselte in Einzelfällen mit der Verlegung des Dienstsitzes.
Nach 1945 wurden die Hochbauämter Organe der Brandenburgischen Landesverwaltung. Zum 1. April 1949 wurden die Regierungsbauämter, wie sie seit 1948 genannt wurden, aufgelöst und ihre Funktionen den Kreisbauämtern bei den Landräten bzw. den Stadtbauämtern in den kreisfreien Städten übertragen.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Vor 1945 waren erst wenige Abgaben von Baubehörden an das Geheime Staatsarchiv erfolgt. Sie gingen am Ende des Zweiten Weltkrieges beim Brand des Magazins in Berlin-Dahlem verloren. Die heute im BLHA vorhandenen Bestände wurden 1952 aus den Kreisarchiven bzw. Stadtarchiven der kreisfreien Städte übernommen und von 1958 bis 1966 geordnet und verzeichnet. Akten der Baupolizei, vor allem auch zu Privatbauten, sind in den Beständen der Bestandsgruppen Rep. 6B Kreisverwaltungen, Rep. 41 Amtsbezirke und Rep. 8 Städte enthalten.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559791
 
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