Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 32A, B |
Titel: | Rep. 32A, B Kreis- und Ortsschulaufsichtsbehörden |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Alle öffentlichen und privaten Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Preußen standen nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 unter der Aufsicht des Staates. In den Provinzen wurde die Aufsicht hinsichtlich der höheren Schulen vom Provinzialschulkollegium, hinsichtlich der Volks- und Mittelschulen von den Regierungen ausgeübt, die beide vom Ministerium für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bzw. nach 1919 vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ressortierten. Als Kreisaufsichtsbehörden unterstanden den Kirchen- und Schulabteilungen Kreisschulinspektoren für die inneren, d. h. den Unterricht betreffenden Angelegenheiten, während bei den äußeren Schulangelegenheiten die Landräte mitwirkten. Seit der Entstehung des landesherrlichen Kirchenregiments im 16. Jh. war die Schulaufsicht der Geistlichkeit übertragen. Jeder Superintendenturbezirk bildete daher zugleich einen Schulaufsichtsbezirk, in dem der Superintendent die Stelle des Kreisschulinspektors nebenamtlich ausübte. Infolge der in der zweiten Hälfte des 19. Jh. erforderlich gewordenen Verkleinerung der Bezirke wurden auch andere Geistliche und die Seminardirektoren zu diesem Amt berufen. Die Kulturkampfgesetzgebung des Jahres 1872 betonte den staatlichen Charakter der Schulaufsicht, beließ aber die evangelischen Geistlichen als Staatsbeamte in ihren Funktionen. In Einzelfällen konnten jetzt hauptamtliche Kreisschulinspektoren bestellt werden. Die Ortsschulaufsicht oblag seit der Städteordnung von 1808 städtischen Schuldeputationen als Abteilungen der Magistratsverwaltung, auf dem Lande dem Ortsgeistlichen hinsichtlich des Unterrichts, dem Schulpatron im Hinblick auf die äußeren Angelegenheiten. Mit der in der Weimarer Verfassung von 1919 proklamierten Trennung von Kirche und Staat entfiel die geistliche Schulaufsicht. Seit 1920 wurden nur noch hauptamtliche Kreisschulräte berufen. Im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) bestanden 1918 65 Kreisschulinspektionsbezirke, von denen zwölf hauptamtlich, die übrigen – darunter zwei katholische in Neuzelle und Schwiebus – von Geistlichen und Seminardirektoren verwaltet wurden. Die beiden ersten hauptamtlichen weltlichen Schulinspektoren waren 1908 für die Städte Frankfurt (Oder) und Guben und die Städte Cottbus und Forst eingesetzt worden. Nach der Trennung von Kirche und Staat gab es seit 1920 nur noch weltliche Kreisschulräte, deren Zahl 1939 im Regierungsbezirk 22 betrug.
Allgemeine Bestandsgeschichte
Bis 1945 waren vermutlich noch keine Bestände lokaler Schulaufsichtsbehörden in das Geheime Staatsarchiv gelangt. Die Registraturen der meisten Kreisschulräte gingen verloren. Die Bestände gelangten teils 1955 bis 1962 und 1980 von den Räten der Städte und Kreise, teils 1958 vom Landesarchiv Lübben ins BLHA und wurden hier anschließend verzeichnet. 2006 wurden die Verzeichnungsangaben aus den Findbüchern und Findkarteien in die Archivdatenbank übertragen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559795 |
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