20B Arbeitsämter; Rep. 20B Arbeitsämter; 1920-1949 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:20B Arbeitsämter
Titel:Rep. 20B Arbeitsämter
Vorwort:Behördengeschichte

Die Arbeitsvermittlung erfolgte seit dem Hilfsdienstgesetz vom 05. 12. 1916 durch die Organisation der Arbeitsnachweise (bei den kommunalen Behörden). Eine Anordnung des Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung vom 09. 12. 1918 ermächtigte die Landesregierungen, weitgehende Maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung zu ergreifen. In Preußen wurden daraufhin die "Provinzialämter für Arbeitsnachweise" geschaffen, die der obersten Landesbehörde unterstanden. Für das Reich wurde am 01. 01. 1920 das Reichsamt für Arbeitsvermittlung eingerichtet. Das Arbeitsnachweisgesetz vom 22. 07. 1922 regelte die Tätigkeit des Reichsamtes und begründete ein staatliches Stellenvermittlungsmonopol. Im gleichen Jahr wurden die Aufgaben dieses Reichsamtes der Reichsarbeitsverwaltung übertragen.

1927 ging das Amt in der Hauptstelle der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf. Die Reichsanstalt war eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Arbeitsministeriums, die aus der Hauptstelle mit dem Sitz in Berlin, aus 13 Landesarbeitsämtern und aus 361 Arbeitsämtern bestand (vorher 22 Landesarbeitsämter mit 889 kommunalen Arbeitsnachweisämtern). In der Reichsanstalt war seit 1927 die zentralisierte behördliche Arbeitsnachweisorganisation mit der Erwerbslosenfursorge organisatorisch verbunden.

Die Entwicklung nach 1933 führte mit der Arbeitsbeschaffung und namentlich im Zeichen von Vierjahresplan und Aufrüstung zu einer beträchtlichen Erweiterung der Aufgaben der Reichsanstalt. An die Stelle der beratenden Arbeitsvermittlung schob sich mehr und mehr der planmäßig gelenkte Arbeitseinsatz nach staatspolitischen Zielen. Durch Gesetz vom 26. 02. 1935 wurde das Arbeitsbuch mit genauer Auskunft über berufliche Ausbildung und Werdegang des Inhabers eingeführt. Gleichzeitig entstanden bei den Arbeitsämtern Arbeitsbuchkarteien. Diese dienten als Planungsinstrument für die Lenkung des Arbeitseinsatzes im Kriegsfall.

Durch Führererlaß vom 21. 12. 1938 wurde im Zuge einer strafferen Organisation der gesamte Zuständigkeitbereich des Präsidenten der Reichsanstalt auf den Reichsarbeitsminister übertragen. Die Reichsanstalt wurde mit dem Reicharbeitsministerium verschmolzen (Hauptabteilung V), der Präsident der Anstalt Staatssekretär an der Seite des Reichsarbeitsministers, während die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter ab 01. 04. 1939 zu unmittelbaren, dem Reichsarbeitsminister unterstellten Reichsbehörden aufrückten. 1943 verfügte die Arbeitseinsatzverwaltung über 26 Landesarbeitsämter und 400 Arbeitsämter mit rund 1300 Nebenstellen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686117
 
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