Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 30 Polizeidirektorium/-präsidium Potsdam |
Dat. - Findbuch: | 1790 - 1945 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Polizei der Stadt Potsdam war 1751 nach Berliner Vorbild einem staatlichen Polizeidirektor übertragen worden, der zugleich der dirigierende Bürgermeister war. In der Städteordnung vom 19. November 1808, die den Magistraten die Ausübung der Ortspolizei als staatlichen Auftrag überließ, behielt sich die Regierung das Recht vor, in den Städten eigene Polizeibehörden einzurichten. Das Polizeiverwaltungsgesetz vom 11. März 1850 präzisierte diese Bestimmung, indem es festlegte, dass der Minister des Innern in Gemeinden, in denen sich eine Bezirksregierung oder ein Kreisgericht befand, sowie in Festungen und in Gemeinden von mehr als 10.000 Einwohnern die örtliche Polizeiverwaltung einem besonderen Staatsbeamten übertragen konnte. Diesen Anordnungen lag das Bestreben der herrschenden Klasse zugrunde, eines ihrer hauptsächlichen Machtinstrumente, die Polizei, in den größeren Städten fest in der Hand zu behalten. In Auswirkung der Städteordnung wurde 1809 in Potsdam die Verbindung von Magistrat und Polizeiverwaltung aufgehoben und eine staatliche Polizeidirektion zur Ausübung der Ortspolizei eingerichtet. Sie unterstand bis 1945 der Regierung Potsdam. Ab 1870 führte der Leiter der Polizeidirektion die Bezeichnung Polizeipräsident. Im Jahre 1924 wurde die Behörde in Polizeipräsidium umbenannt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bestand die Polizeidirektion aus zwei Abteilungen, von denen die erste u. a. Angelegenheiten der Sicherheitspolizei, der politischen Polizei und Kriminalpolizei bearbeitete, und die zweite für das Vereins- und Versammlungswesen, die Armen-, Gesinde- und Gewerbepolizei zuständig war. Der Bezirk der staatlichen Polizeiverwaltung Potsdam umfasste anfangs die Stadt mit den Vorstädten und dehnte sich im Laufe der Zeit auf angrenzende und später eingemeindete Gebiete und Ortschaften aus. So wurde z. B. im Jahre 1922 die Polizeiverwaltung der Stadt Nowawes (Babelsberg) - vor allem im Hinblick auf die starke Arbeiterbewegung dieses Ortes - auf den Polizeipräsidenten zu Potsdam übertragen. Von 1933 bis 1939 war der Polizeipräsident zugleich Leiter der Geheimen Staatspolizeistelle (vgl. Rep. 35 A Staatspolizeistelle Potsdam). 1945 wurde ein neues Polizeipräsidium als Organ der antifaschistisch-demokratischen Staatsmacht gebildet.
Bestandsgeschichte
Das Polizeipräsidium Potsdam hatte Akten aus der Zeit bis etwa 1910 an das Geheime Staatsarchiv abgegeben, wo sie als Repositur Pr. Br. Rep. 30 Potsdam aufgestellt wurden. Der Bestand gelangte im Zweiten Weltkrieg zur Auslagerung, kam 1950 ins BLHA und wurde anschließend geordnet und verzeichnet. Einzelakten wurden in den Jahren 1952 bis 1958 aus anderen Beständen provenienzgemäß ausgesondert bzw. von Dienststellen der Deutschen Volkspolizei an das BLHA abgegeben und in den Bestand eingefügt. Die Masse der Überlieferung aus der Zeit nach 1910 muss als verloren betrachtet werden. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686815 |
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