|
Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 8 Stadt Dahme |
Vorwort: | Stadtgeschichte
Die deutsche Marktsiedlung südlich der Burg wird erstmals 1265 als Stadt (civitas) erwähnt. Das Land Dahme gehörte seit 1185 dem Erzstift Magdeburg, war meist verpfändet und kam 1635 an Kursachsen, 1657-1746 an Sachsen-Weißenfels und 1815 an Preußen. Die Stadt gehörte zum Amt Dahme, bis sie 1665 die Schriftsässigkeit erhielt. Die Gerichtsbarkeit war bis 1665 ganz bei der Herrschaft, danach lange umstritten. Das Stadtgericht war eine vom Rat ganz abgesonderte Behörde. Ein, dem Rat beigeordneter landesherrlicher Stadtrichter übte die hohe Gerichtsbarkeit aus. Auseinandersetzungen zwischen beiden über die Zuständigkeiten wurde 1672 geregelt. Der Rat hat die Polizeidelikte und Erbgerichtsbarkeit auf der Stadtflur, 1540 nochmals bestätigt durch Albert, Erzbischof zu Magdeburg für Erb- und Untergerichte innerhalb der Ringmauer. Die Obergerichtsbarkeit verpachtete der Herzog von Sachsen-Weißenfels von 1705-1712 an den Rat. Seit 1723 war der Justizamtmann gleichzeitig Stadtrichter. Das Stadtgericht hatte ein eigenes Siegel, Justitia mit Waage und erhobenem Schwert. Die Gerichtssitzungen wurden im Rathaus in einer eigenen Stube abgehalten. Die Ehrbare Mannschaft, ein eigener Distrikt von Gütern und Häusern in der Nähe des Schlosses, stand ganz unter der Amtsjurisdiktion. 1817 wurde an Stelle der drei Zuständigkeiten ein Königliches Land- und Stadtgericht errichtet. Neben dem Rat standen die Gewerksvorsteher, Viertelsmänner, seit dem 15. Jahrhundert die „Zwölfmänner“ als Vertreter der Bürgerschaft. Mehrfach brannte die Stadt Dahme ab, u. a. 1441, 1563, 1587 und 1666 (ganze Stadt mit Kirche, Pfarre und Schulen). Bei dem letzten großen Stadtbrand wurden auch nahezu alle städtischen Unterlagen vernichtet.
Bestandsgeschichte
Der Bestand befand sich vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Seit 1950 wird er im Brandenburgischen Landeshauptarchiv verwahrt. 1954 erfolgte eine Neuverzeichnung. 3 Bände kamen aus der Rep. 16 Kleine Erwerbungen dazu. Drei Urkunden wurden aus dem DZA, Abt. Merseburg und dem Landeshauptarchiv Dresden übernommen. |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1686824 |
|