5L; Rep. 5L Notare; 1822-1995 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:5L
Titel:Rep. 5L Notare
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Die aus dem römischen Recht stammende Einrichtung des Notariats bestand auch in Preußen nach der bürgerlichen Justizreform von 1849 weiter. Notare sind unmittelbare nichtrichterliche Staatsbeamte, die die Fähigkeit zum Richteramt besitzen und den richterlichen Disziplinargesetzen unterworfen sind. Als Teil des Systems der vorsorgenden Rechtspflege im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit üben sie ein öffentliches Amt aus. Ihre Ernennung erfolgt auf Lebenszeit durch die Landesjustizverwaltung (in Preußen durch den Justizminister). Ihr Amtsbereich umfasste bis 1879 einen Appellationsgerichtsbezirk. Seitdem bildet der Oberlandesgerichtsbezirk (in der Provinz Brandenburg der Kammergerichtsbezirk), in dem ihm der Amtssitz zugewiesen wird, den Amtsbereich des Notars. Die Dienstaufsicht und Geschäftsrevision oblag vor 1879 dem Präsidenten des Appellationsgerichts. Seit 1879 und heute stehen sie unter der Aufsicht des für den jeweiligen Amtssitz zuständigen Landgerichtspräsidenten.
Zum Geschäftskreis der Notare gehören die Aufnahme von öffentlichen Urkunden und die Mitwirkung bei verschiedenen Rechtsgeschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuchsachen und Eintragungen in das Standes-, Schiffs-, Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Güterrechtsregister. Über ihre Amtshandlungen führen sie Notariatsregister, in der jahrgangsweise unter fortlaufender Nummer alle aufgenommenen Verhandlungen, Entwürfe, Beglaubigungen oder sonstigen Zeugnisse eingetragen werden. Die Notariatsregister bilden das Findmittel zu den Urkundenrollen (Urkundensammlungen).
Mit der "Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats" vom 15. Oktober 1952 wurde das Notariatswesen in der DDR neu geordnet. Als selbständige staatliche Organe übernahmen die Staatlichen Notariate Aufgaben der Einzelnotare und der aufgelösten Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neue freiberufliche Notare wurden seitdem nicht mehr ernannt. Die bis 1952 ernannten Notare arbeiteten allerdings weiter, da ihre Befugnisse durch die Verordnung nicht aufgehoben wurden. Bis in die 1970er Jahre gab es daher neben dem Staatlichen Notariat auch freiberufliche Notare in der DDR.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Ein ehemals im Geheimen Staatsarchiv unter Pr. Br. Rep. 47 verwahrter kleiner Bestand ging 1945 in Berlin-Dahlem verloren.
Die im BLHA überlieferten Notariatsbestände wurden zum einen vor 1990 aus den Staatlichen Notariaten der einzelnen Kreise übernommen. Als 1952 Aufgaben der aufgelösten Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Staatlichen Notariate übergingen, gelangten die Staatlichen Notariate damit auch in den Besitz der bis dahin bei den Gerichten deponierten Unterlagen von ausgeschiedenen Notaren. Die zweite Etappe der Übernahmen begann 1995 und dauert bis heute an. Abgebende Stellen sind die nach Auflösung bzw. Zusammenlegung der DDR-Kreisgerichte entstandenen Amtsgerichte. Bislang übernommen wurden nur Akten der vor und nach 1945 tätigen Einzelnotare, die in der Bestandsgruppe Rep. 5L Notare aufgestellt wurden. Jedes Notariat bildet einen eigenen Bestand. Um eine Zerstörung der Überlieferungszusammenhänge zu vermeiden, wurden Unterlagen der Einzelnotare aus der Zeit vor und nach 1945 zusammen belassen. Es erfolgte keine Abgrenzung zur Justizüberlieferung nach 1945. Die vorhandenen Aktenbestände der Einzelnotare enthalten vor allem Notariatsregister und Urkundenrollen. Diese Unterlagen sind vollständig verzeichnet worden. Ausgenommen von der Erschließung blieben in einigen Beständen noch zu bewertende Handakten aus der Tätigkeit der Notare.
Generalakten über die Notare liegen in den Beständen der Land- und Amtsgerichte vor (vgl. Rep. 12A Landgerichte, Rep. 5E Amtsgerichte).
Die Unterlagen aus der Tätigkeit der Staatlichen Notariate 1952 – 1990 werden in den heute zuständigen Amtsgerichten verwahrt.

Angaben zur Benutzung

Veröffentlichungen:Marion Krause, Justizbestände der Jahre 1849-1945 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, in: Aus der brandenburgischen Archivalienkunde. Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, hg. v. Klaus Neitmann, Berlin 2003, S. 213-304, bes. S. 287 ff.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1687075
 
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