44 Reichspostdirektionen; Rep. 44 Reichspostdirektionen; 1848-1944 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:44 Reichspostdirektionen
Titel:Rep. 44 Reichspostdirektionen
Vorwort:Behördengeschichte

Die lokalen Postanstalten Preußens unterstanden bis 1849 direkt dem Generalpostamt in Berlin. 1850 wurden als Mittelbehörden für den Bereich der Regierungsbezirke Oberpostdirektionen eingerichtet. Mit der Begründung des Norddeutschen Bundes wurde das Postwesen von 1868 an für das gesamte Gebiet des Bundes als einheitliche Staatsverkehrsanstalt organisiert, in der die preußische Post mit aufging. Durch die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 wurde die Norddeutsche Post zur Reichspostverwaltung erweitert. Die Oberpostdirektionen unterstanden von 1868 an dem Generalpostdirektor im Bundeskanzler bzw. Reichskanzleramt, seit 1876 nach der Verschmelzung von Post- und Telegraphenwesen dem verselbständigten Generalpostamt, das 1880 die Bezeichnung Reichspostamt erhielt, und seit 1919 dem Reichspostministerium. Die Oberpostdirektionen, seit 1934 Reichspostdirektionen, übten die Aufsicht über die Betriebs- und Wirtschaftsführung der ihnen unterstellten Post-, Telegraphen- und Fernsprech-, Bahnpost-, Postscheck-,. Telegraphenbau-, Telegraphen-zeugämter und Postagenturen aus. Zu ihren Aufgaben gehörten weiter die Vertretung des Reichsfiskus in Postsachen, die Bearbeitung der Bauangelegenheiten, das Kassen- und Rechnungswesen und die Regelung des Dienstbetriebes.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1692324
 
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