10A Hochstift Lebus; Rep. 10A Hochstift Lebus (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 10A Hochstift Lebus
Vorwort:Geschichte des Registraturbildners

Die Stiftung des Bistums Lebus ist für die Jahre 1123/24 durch den polnischen König Boleslaw III. anzunehmen. 1133 wird es erstmals urkundlich erwähnt. Vermutungen über eine Gründung bereits im 11. Jh. entbehren des Belegs. Das Bistum wurde vom Sprengel der Diözese Posen abgetrennt und bildete ein Suffragan des Erzstifts Gnesen. Als polnisches Bistum zur Missionierung der Liutizenländer angelegt, konnte sich Lebus gegen die vordringende deutsche Expansion im 13. Jh. nicht weiter ausdehnen. Es blieb seit dem 14. Jh. auf einen kleinen - die Länder Lebus, Sternberg und Küstrin umfassenden - Sprengel zu beiden Seiten der mittleren Oder beschränkt. Dessen Ausdehnung verhinderten im Westen und Norden die Nachbardiözesen Brandenburg und Kammin, im Süden und Osten Meißen, Breslau und Posen. Der Sitz des Bischofs wechselte stark, von Lebus nach Göritz, zurück nach Lebus und schließlich spätestens 1385 endgültig nach Fürstenwalde. Die kirchliche Stellung des Bistums blieb auch in der Zeit des Übergangs des Landes an die Askanier bestehen, obwohl das Erzstift Magdeburg bereits damals seine Metropolitanansprüche gegenüber Gnesen geltend machte. Erst unter den hohenzollernschen Kurfürsten wurde die Angleichung der kirchlichen an die politischen Grenzen im 15. Jh. vollzogen und Lebus der Magdeburger Kirchenprovinz eingegliedert. Landesherrliche Rechte hat der Bischof bereits in polnischer Zeit nie ausgeübt und blieb auch unter der Herrschaft der Askanier landsässig. Die Bischöfe selbst stellten mehrere brandenburgische Kanzler. Die Reformation stieß - mehr als in den beiden anderen brandenburgischen Bistümern - auf starken Widerstand der letzten Bischöfe und des Domkapitels. Sie nutzten dabei die konkurrierenden Absichten des Kurfürsten und des Markgrafen Johann von Küstrin zur Säkularisation des Bistums für ihre Zwecke. Noch 1550 wählte das Kapitel aus seiner Mitte einen neuen Bischof, erst 1555 ging das Amt an einen Prinzen des Kurhauses über. Seit 1571 verfügte der Kurfürst über die Besitzungen, die dem landesherrlichen Domanialbesitz eingefügt wurden. 1598 erfolgte die völlige Realunion.
Das Hochstift Lebus verfügte - gemessen an der Ausdehnung seines Sprengels - über umfangreiche Besitzungen, die diejenigen der brandenburgischen Nachbarbistümer übertrafen. Nur ein kleiner Teil der Güter lag im Sprengel selbst, größere Güterkomplexe besaß das Bistum in Schlesien, Groß- und Kleinpolen. Die Besitzentwicklung lag vorzüglich im 13. und 14. Jh. und erreichte ihren Höchststand um 1400 (vgl. Stiftsregister von 1405). Im 15. und zu Beginn des 16. Jh. gingen die Besitzungen in Schlesien und Polen verloren. 1518 erwarb der Bischof die Herrschaften Beeskow und Storkow, die 1556 als Entschädigung für die Säkularisation des Bistums durch den Kurfürsten an den Markgrafen Johann von Küstrin übergingen. Die Besitzungen im Sprengel des Bistums umfaßten folgende Orte: Fürstenwalde, Genschmar, Göritz, Gohlitz, Golzow, Klessin, Lässig, Langsow, Lebus, Lebbenichen, Letschin, Mahlisch, Oetscher, Podelzig, Groß- und Klein-Rade, Säpzig, Seefeld, Seelow, Spudlow, Stenzig, Tschernow, Werbig, Werder, Wollup, Wuhden, Zechin, Zernikow, Zeschdorf, Zweinert (vgl. Rep. 7 Ämter Lebus, Fürstenwalde, Golzow, Wollup).

Bestandsgeschichte

Die Schriftgutüberlieferung des Hochstifts Lebus ist ebenso gering wie die der beiden anderen brandenburgischen Bistümer. Ein nennenswertes Archiv scheint auf Grund des häufigen Wechsels des Bischofssitzes nicht entstanden zu sein. Reste gelangten wahrscheinlich über die aus den Besitzungen des Hochstifts gebildeten landesherrlichen Domänenämter in das kurfürstliche Archiv und wurden vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv PK verwahrt. In der Auslagerung traten weitere Verluste vor allem unter den ältesten Urkunden ein. Die letzten Überreste des Urkundenbestandes und ein Registerband (vorher GStA, Rep. 78 a, Nr. 11) befinden sich seit 1963 im BLHA. Briefe des Bischofs von Breslau an den Bischof von Lebus und geringe andere Restbestände verwahrt mittlerweile auch das GStA, noch in den Reposituren 59 und 131 (vgl. Herbert Ludat, Bistum Lebus, Weimar 1942, S. 26-72). Eine Urkunde (1453) befindet sich ebenfalls im GStA in Berlin-Dahlem.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1698219
 
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