28B Rhinluch; Rep. 28B Rhinluch-Meliorationsgenossenschaft (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 28B Rhinluch-Meliorationsgenossenschaft
Vorwort:Registraturbildnergeschichte

Die Rhinluch-Meliorations-Genossenschaft wurde am 30. Dezember 1910 mit der Verkündung der Satzung im Amtsblatt der Königlichen Regierung Potsdam als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet und hatte ihren Sitz in Fehrbellin. Dem vorraus gegangen waren die seit 1904 laufenden Bemühungen des preußischen Staates zur Gründung einer solchen Genossenschaft zur Entwässerung des Rhinluches oberhalb von Fehrbellin.
Das Ziel der Meliorationsgenossenschaft bestand in der Kultivierung des ca. 13 000 ha umfassenden Gebietes und der Verbesserung der Erträge der beteiligten Grundstücke durch den Bau von Vorflutgräben und deren Unterhaltung sowie durch Regulierung der Wasserverhältnisse im Rhinluch. Zum Genossenschaftsgebiet gehörten im Kreis Osthavelland: Schleuener Luch, Gemeinde Hohenbruch, Gemeinde Sommerfeld, Gemeinde und Gut Beetz, Stadt Kremmen, Gemeinde und Gut Staffelde, Gemeinde Flatow, Gemeinde und Domäne Linum, Gemeinde Hakenberg, Gemeinde Tarmow, Stadt und Domäne Fehrbellin, Feldberg, Lenzke, Lenzker Mühle und vom Kreis Ruppin: Gemeinde und Gut Karwe, Gemeinde Radensleben, Neukammerluch, Gemeinde Herzberg, Gemeinde Rüthnick, Gemeinde und Gut Ludwigsaue, Gut Wall, Redernluch, Gemeinde und Gut Wustrauer Luch, Gut Wustrau, und Gemeinde und Gut Langen.
Für die Organisation der Genossenschaft gab es die Generalversammlung, die Vertreterversammlung, den Vorstand und das Schiedsgericht. Als staatliche Aufsichtsbehörde fungierte der Landrat des Kreises Osthavelland und nach der Verlegung des Sitzes der Genossenschaft nach Wustrau im Jahre 1922 der Landrat des Kreises Ruppin. Am 4.2.1911 fand die erste Vertreterversammlung statt, welche den Vorstand der Genossenschaft wählte. Bei ihrer Gründung gehörten der Genossenschaft ca. 1600 Mitglieder an.
Im Oktober 1940 wurde der Vorstand auf Grund einer Verfügung des Landrates im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände vom 10.2.1937 aufgelöst und anstelle der Vertreterversammlung ein Ausschuss eingesetzt. Der neue Vorstand bestand dann nur noch aus einem Vorsteher und seinem Vertreter.
Das Personal der Genossenschaft war in einen Verwaltungs- und einen Arbeiterbereich gegliedert. In der Verwaltung gab es einen nebenamtlich leitenden Genossenschaftstechniker, der von der Aufsichtsbehörde gestellt wurde und hauptamtlich einen Techniker als Leiter der Bauabteilung, Meliorationstechniker, einen Genossenschaftsrechner für die Buchhaltungs- und Kassengeschäfte, zwei Wiesenwärter und bei Bedarf Bürogehilfen und Bauschreiber. Die Arbeiter stellte man nach Bedarf und in der Regel für eine Saison an. Hier beschäftigte man vorwiegend ausländische Arbeiter und später auch Kriegsgefangene. In den Jahren 1920 - 1933 ließ die Genossenschaft ihre Bauvorhaben im Rahmen der produktiven Erwerbslosenfürsorge durch Notstandsarbeiter ausführen. Später unterhielt man Verträge mit dem Reichsarbeitsdienst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg lebten z. T. die ursprünglichen Organe der Genossenschaft wieder auf und man orientierte sich zunächst an der alten Satzung von 1910 mit den nachfolgenden Ergänzungen und Änderungen. In der Mitgliederversammlung vom 26.2.1946 wurde beschlossen, einen erweiterten Vorstand mit ca. 20 Mitgliedern zu bilden, der etwa der früheren Vertreterversammlung bzw. dem Ausschuss gleichzusetzen war. Auf Anordnung der Landesregierung Brandenburg waren 1947 die Wasser- und Bodenverbände auf eine neue Satzung umzustellen. Dies erfolgte im November 1948 mit Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung, wodurch auch der Name in "Wasser- und Bodenverband Oberes Rhinluch" geändert wurde. Gleichzeitig trat sie die Rechtsnachfolge der Rhinluch-Meliorations-Genossenschaft an. Der neue Verband verfügte über eine Mitgliederversammlung, einen Ausschuss, einen Vorstand, einen Prüfungsausschuss und ein Schiedsgericht. Die Mitgliederzahl stieg auf Grund der Bodenreform auf 2800 an.
Entsprechend der Verordnung über die Organisation der Wasserwirtschaft vom 28. August 1952 und der Ersten Durchführungsbestimmung vom 9. Dezember 1952 wurde der Wasser- und Bodenverband Oberes Rhinluch zum 31. Dezember 1953 aufgelöst. Die Verbandsunterlagen und Vermögenswerte übernahm der Volkseigene Wasserwirtschaftsbetrieb Havel.


Bestandsgeschichte

Der Bestand wurde nach 1954 vom Kreisarchiv Neuruppin übernommen und umfasste 12 lfm. Im Rahmen der Verzeichnung 1959 und 1979/80 erfolgte eine Bewertung und anschließende Kassation von Beitragshebelisten, Kassenbelegen, Beitragskatastern, Stimmlisten und Duplikaten. Im Ergebnis liegen nun 2,64 lfm Akten vor. Darüber hinaus wurden die im Bestand befindlichen Karten separat verzeichnet.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1718767
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit Query