8 Potzlow U (2) B; Otto [IV.] und Woldemar, Markgraf von Brandenburg, verleihen den Einwohnern der Stadt Potzlow das Recht, einen Markt – wie die übrigen märkischen Städte – abzuhalten, und zwar mit Rücksicht auf ihren Ritter Bertram von Bentz, der ihnen dafür die 100 Mark, die sie ihm schulden, erl

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Potzlow U (2) B
Titel:Otto [IV.] und Woldemar, Markgraf von Brandenburg, verleihen den Einwohnern der Stadt Potzlow das Recht, einen Markt – wie die übrigen märkischen Städte – abzuhalten, und zwar mit Rücksicht auf ihren Ritter Bertram von Bentz, der ihnen dafür die 100 Mark, die sie ihm schulden, erlassen hat.
Dat. - Findbuch:1305 August 25
Ort:Werbellin
Beschreibstoff:Papier
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Abschrift
Frühere Signaturen:BLHA, Rep. 16 III p 3 1/2 a

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Druck: CDB I/21, S. 452, Nr. 7
Regest: Krabbo/Winter, Nr. 1970

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/XylaUZP6kM
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1840901
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery