8 Neuruppin U Verweis; Bürgermeister und Rat der Stadt Neuruppin legen fest, dass die Höker der Stadt an jedem Wochentag u. a. Teer, Schmierstoffe, Besen, Seile, Salz und Töpfe verkaufen dürfen, wobei es auch fremden Händlern erlaubt sei, diese Waren ständig feilzubieten; ferner dürfen alle Bürger d

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Neuruppin U Verweis
Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Neuruppin legen fest, dass die Höker der Stadt an jedem Wochentag u. a. Teer, Schmierstoffe, Besen, Seile, Salz und Töpfe verkaufen dürfen, wobei es auch fremden Händlern erlaubt sei, diese Waren ständig feilzubieten; ferner dürfen alle Bürger der Stadt Neuruppin am Montag, Mittwoch und Sonnabend Butter und Fisch an ihren Türen und Fenstern verkaufen, innerhalb ihrer Wohnräume sogar an jedem Wochentag, was den Hökern auch öffentlich gestattet sei; allen, sowohl Hökern als auch Bürgern Neuruppins, ist es jedoch nicht erlaubt, die Waren der Fremden eher zu kaufen, als bis diese ihre Produkte einen Tag auf dem hiesigen Markt angeboten haben.
Dat. - Findbuch:1576 September 27
Ort:Neuruppin
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Verweis

Angaben zum Kontext

Verweis:Abschrift/Fotografie: BLHA, Rep. 106 Bestandsergänzende Reprografien Nr. 2, S. 320
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Abschrift: BLHA, Rep. 16 Nachlass Friedrich Wilhelm August Bratring Nr. 31
Drucke: Riedel: Beiträge, S. 448f., Nr. 276; CDB I/4, S. 380, Nr. 102
Regesten: v. Buchwald, Nr. 879; Beck II, Nr. 6940; Stellmacher, Nr. 970
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1841650
 
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