101 Fotos C240; Festveranstaltung des Bezirksvorstandes der DSF 1954 in Potsdam. Präsidium von halbrechts gesehen; 1954 (Foto)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:101 Fotos C240
Titel:Festveranstaltung des Bezirksvorstandes der DSF 1954 in Potsdam. Präsidium von halbrechts gesehen
Beschreibung:Hinter dem Präsidium Fahne des DSF, begleitet links von der Flagge der UdSSR und rechts von der Flagge der DDR. - Auf der Hundertjahrfeier der Berliner Märztage im März 1948 wurde der zweite Volkskongress nach Berlin einberufen. Er sollte als Deutscher Volksrat zur Neuordnung des gesamten Staates neben der Ausarbeitung einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik auch eine Nationalflagge für den Staat schaffen. Zur Auswahl standen drei Flaggen, eine rote, eine schwarz-weiß-rote und eine schwarz-rot-goldene. Der Vorschlag, die rote Fahne einzuführen, wurde sehr schnell verworfen. Als ein Zeichen des Kommunismus und der internationalen Arbeiterbewegung wurde diese Flagge auch schon zur Novemberrevolution von 1918 (und danach) vom Bürgertum abgelehnt. Wie in der Bundesrepublik sollte die Entscheidung zugunsten der schwarz-rot-goldenen Flagge der Weimarer Republik fallen. Gegen diese Flagge war aber zunächst die Sowjetunion. Als Symbol der Weimarer Republik erinnere sie an Zeiten der Schwäche, an Krisen und Arbeitslosigkeit. So blieb die schwarz-weiß-rote Flagge übrig. Sie geht auf das Nationalkomitee Freies Deutschland zurück. Das am 12. und 13. Juni 1943 unter sowjetischer Führung gegründete Komitee nahm die alte Reichsflagge an. Die Flagge sollte als Zeichen des Kampfes gegen das faschistische NS-Regime unter Adolf Hitler und die Hakenkreuzflagge gewertet werden.
Auf dem Dritten Volkskongress 1949 brachte der 1948 von den sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzte Oberbürgermeister von Ostberlin Friedrich Ebert trotzdem erneut den Vorschlag für die schwarz-rot-goldene Flagge ein. Sein Antrag wurde am 30. Mai 1949 gebilligt und – mit dem Tag der Staatsgründung der DDR – am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt.
Dadurch führten die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland die gleiche Nationalflagge, die DDR allerdings nur in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens. Während dieser Zeit konkurrierte die Bundesrepublik farblich mit dem identischen Entwurf der DDR. Am 1. Oktober 1959 fügte die DDR ihr Staatswappen, „Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz“, in die Flagge ein, um so eine Unterscheidung zu der Flagge der Bundesrepublik zu schaffen. Das Wappen war als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz gedacht.
Dat. - Findbuch:1954
Fotograf:Foto Dörries, Potsdam, Gregor Mendel-Straße 7
Format:14 x 9
Fototyp:Foto s/w
Fotogr. Verfahren:Abzug schwarz-weiß
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1877027
 
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