8 Lübben U 15 B; Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben - Kläger: die Vormünder der nachgelassenen Kinder aus der ersten Ehe des Clemens Quippe, Beklagte: die Witwe des Clemens Quippe, die Stiefmutter der Kinder. Die Witwe und ihre Kinder haben die Nutzung ihres e

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Lübben U 15 B
Titel:Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben - Kläger: die Vormünder der nachgelassenen Kinder aus der ersten Ehe des Clemens Quippe, Beklagte: die Witwe des Clemens Quippe, die Stiefmutter der Kinder. Die Witwe und ihre Kinder haben die Nutzung ihres eingebrachten Gutes.

Ohne Datum, aber mit dem Präsentatum auf der Rückseite: "Montag am Tage Egidii anno etc. XXXIX diß urtheil [...] eroffent worden"
Dat. - Findbuch:vor 1539 September 1
Ort:ohne Ort
Siegel:Auf der Rückseite aufgedrücktes Siegel unter Papierdecke erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Lippert: Die Urkunden des Lübbener Ratsarchivs, S. 151, Nr. 15

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/XVLop6ke5F
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1945120
 
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