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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23A U III/107 E |
Titel: | Johann, Markgraf von Brandenburg. - Bürgermeister und Räte der Städte Frankfurt, Cölln und Berlin bekennen, daß sie mit Erlaubnis Kurfürst Joachims [II.], Markgrafen von Brandenburg, von Johann, Markgraf von Brandenburg, 5800 rheinische Gulden zu je 32 märkischen Groschen auf 10 Jahre geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung jährlich mit 6% aus ihren Einkünften jeweils in den Osterfeiertagen zu verzinsen, wie auch die Gesamtsumme Ostern 1556 in Küstrin oder am jeweiligen Aufenthaltsort des Gläubigers zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Tremine haften sie mit ihren Gütern, Rechten und Nutzungen für die Summe. 1546, Freitag nach Conversionis Pauli. |
Dat. - Findbuch: | 1546 Januar 29 |
Ort: | Küstrin |
Vermerke: | Auf und unter dem Umbug, zwischen den Pergamentstreifen die Namen der Unterzeichner (12 Unterschriften) |
Beglaubigungsform: | Es siegeln die Aussteller, es unterschreiben die Bürgermeister und je 2 Ratsmitglieder der Städte |
Siegel: | mit 3 an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegeln |
Beschreibstoff: | Pergament; zweimal drei vertikale Einschnitte |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1947023 |
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