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37 Cottbus U 10 E; Heinrich Berka von Dubá und Johann von Polenz, Landvögte der Ober- und der Niederlausitz, sowie Mannschaft und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz verbünden sich mit Johann [III.], Herrn von Cottbus, der Mannschaft und der Stadt Cottbus wie folgt: Im Fall, da
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Cottbus U 10 E |
Titel: | Heinrich Berka von Dubá und Johann von Polenz, Landvögte der Ober- und der Niederlausitz, sowie Mannschaft und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz verbünden sich mit Johann [III.], Herrn von Cottbus, der Mannschaft und der Stadt Cottbus wie folgt: Im Fall, dass Zwietracht zwischen ihnen entstünde, soll diese auf dem Rechtsweg entschieden und beigelegt werden; wenn jemand aus dem Herrschaftsbereich der genannten Landvögte oder Städte gegen Johann [III.] von Cottbus und die Seinen Zwietracht erheben würde, so bürgen die Genannten für deren Beilegung und die Ersetzung des Schadens; sie geloben ferner, die Feinde des von Cottbus nicht zu unterstützen, ihnen kein Geleit zu gewähren, sondern ihm zu seinem Recht gegenüber ihnen zu verhelfen; im Fall, dass der von Cottbus von Feinden angegriffen wird, sichern sie ihm ihre Hilfe zu; im Fall, dass ein Mitglied des Bündnisses dieses gegenüber dem von Cottbus brechen sollte, so versprechen sie mit 16 Mann und Pferden in der Stadt Sorau Einlager zu halten bzw. andere Mitglieder zum Einlager bzw. zur Schlichtung der Angelegenheit auf Grund der Erkenntnis der Vögte oder der dazu Gewählten zu veranlassen; das Bündnis soll auf die Dauer von vier Jahren vom Tag des Abschlusses an gelten; im Fall des Verkaufs der Herrschaft Cottbus durch den von Cottbus soll er verpflichtet sein, die anderen Mitglieder des Bündnisses bei der Auflassung der Lehen vor dem König von Böhmen zu unterrichten, damit sie ihn dabei unterstützen, im Fall der Nichtbelehnung soll er des Bündnisses frei und ledig sein; das gleiche soll eintreten, wenn sich seine Erben von ihm trennen und eigene Wohnungen erwerben; desgleichen soll für die genannten Vögte zutreffen, wenn sie ihrer Vogteien verlustig gingen.
"gegeben noch gotis geburt virczenhundert jor dornach in deme fumfczenden jore, an senthe Sixti tage des heiligen babestes." |
Dat. - Findbuch: | 1415 August 6 |
Ort: | ohne Ort |
Vermerke: | Rückvermerk: "Verbündniß zwischen herrn Johansen zu Cottbus und seinen Unterthanen [!], item, wie es wegen der lehnsempfahung solle gehalten werden" (17. Jh.) |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung Bürgen: Heinrich Berka von Dubá und Johann von Polenz, Landvögte der Ober- und der Niederlausitz, sowie vom Land Bautzen Deinhard von Pannwitz auf Uhyst, vom Land Görlitz Nikolaus Voigtländer von Gersdorf auf Friedrichsdorf, vom Land Zittau Heinrich von Kyau auf Reibersdorf und die Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz |
Siegel: | von den einst 11 an Pergamentstreifen anhängenden Siegeln fehlen die des Landes Zittau, der Stadt Zittau und der Stadt Kamenz |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1958585 |
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