37 Sorau-Triebel U 56 D; Ferdinand [I.], Römischer König, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, bestätigt den Gebrüdern und Vettern Johann, Hieronymus, Christoph, Sigismund und Joachim von Biberstein zu Kost, Sorau, Triebel, Muskau, Friedland, Beeskow und Storkow die Erbteilung der von ihrem Ve

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Sorau-Triebel U 56 D
Titel:Ferdinand [I.], Römischer König, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, bestätigt den Gebrüdern und Vettern Johann, Hieronymus, Christoph, Sigismund und Joachim von Biberstein zu Kost, Sorau, Triebel, Muskau, Friedland, Beeskow und Storkow die Erbteilung der von ihrem Vetter angefallenen Güter und belehnt sie wie folgt: Hieronymus mit der Herrschaft Sorau samt allen Zubehörungen; Sigismund mit der Herrschaft Muskau samt allen Zubehörungen und einigen Vasallen der Herrschaft Triebel; Joachim - Sohn des Bruders Sigismunds - mit den Herrschaften Friedland und Hammerstein samt allen Zubehörungen, speziell den Dörfern Albrechtsdorf, Neundorf und Hermsdorf, wie diese von Matthias von Biberstein durch einen Vertrag an ihren Vater, Ulrich von Biberstein, gekommen sind, ferner mit der Stadt Seidenberg, wie es der oben genannte Johann von Biberstein Joachim von Biberstein, seinem Brudersohn, samt allen Zubehörungen von dem Geld, das dem letzteren auf Schloss Dieben verschrieben war, erkauft hat; allen genannten von Biberstein mit den von Ulrich von Biberstein verpfändeten Herrschaften Beeskow und Storkow samt allen Zubehörungen zur gesamten Hand; Christoph mit Triebel samt allen Zubehörungen und einigen Vasallen. Er gewährt den genannten von Biberstein ferner die Umwandlung eines Erbteils Christophs von Biberstein bis zur Höhe von 30.000 Gulden in Lehnsgut, mit dem alle Brüder und Vettern zur gesamten Hand belehnt sein sollen, bestätigt alle von den Römischen Königen und Königen von Böhmen ihnen und ihren Vorfahren erteilten Rechte und Freiheiten - speziell die König Ladislaus' über den Erwerb von Lehnsgütern - und weist seine Beamten und Untertanen zur Nachachtung an.

"geben in unser stat Olomutz, den letzten tag des monats Juni, nach Cristi geburdt funfzehenhundert und im achtunddreissigisten, [...] jare."
Dat. - Findbuch:1538 Juni 30
Ort:Olmütz
Vermerke:Auf dem Umbug links: "Wolff de Crayg, su[premus] re[gni] behemie cancellarius"
Auf dem Umbug rechts: "G. v[on] Loxau"
Dorsualvermerke: "R[egistra]ta, C. Dietz [subscripsit]" und "Konigs Ferdinandi Lehenbrieff uber der Biebersteiner Lehen, de 1538" (17. Jh.)
Beglaubigungsform:Siegelankündigung
Eigenhändige Unterschrift des Königs
Siegel:Siegel verloren, rotweiße Kordel erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung
Frühere Signaturen:war Rep. 8 Stadt Luckau - Urkunden Nr. 370

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Worbs Nr. 1125; Hille S. 123; Hirtz/Helbig S. 284 Nr. 2078; Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 207 Nr. 370.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1962619
 
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