1100 MP/Stk 12.; Flughafenkoordinierung; 1988-2001 (Systematik)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:1100 MP/Stk 12.
Signatur Archivplan:12.
Titel:Flughafenkoordinierung
Entstehungszeitraum:1988 - 2001
Dat. - Findbuch:1988 - 2001
Beschreibung:1993 Flughafenkoordination im MUNR Abt. R Ref F, 1995 Flughafenkoordination im MSWV, 1997 in Staatskanzlei (Flughafenkoordinator bei der Staatskanzlei 1998- mind. 2000 Michael Samel):

Aufgaben und Organisation der Flughafenkoordinierung (Internetseite der Staatskanzlei 3.6.2021):

"Der am 31. Oktober 2020 eröffnete Flughafen Berlin Brandenburg - BER ist eine Chance für die Zukunft. Schon jetzt hat er sich als Job- und Wirtschaftsmotor etabliert und sichert eine Fülle von Arbeitsplätzen. Nicht nur für das unmittelbare Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg sind diese Auswirkungen zu erkennen, sondern auch darüber hinaus erzeugt ein Flughafen Wirtschafts- und Beschäftigtenwachstum. Dabei zählen insbesondere die Landkreise Dahme Spreewald und Teltow Fläming zu den Gewinnern des neuen Flughafens. Klar ist aber auch, dass die Flughafengesellschaft alle Lärmbetroffenen entsprechend der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses schützen muss.

In der Staatskanzlei findet die Koordinierung der Landesbehörden des Landes Brandenburg statt.

In der Flughafenkoordinierung werden die Aufsichtsratssitzungen vorbereitet und begleitet. Es findet die landesweite Koordinierung aller flughafenrelevanten Themen (Sachverhalte) mit den verschiedenen Landesministerien statt. Die Flughafenkoordinierung ist u.a. im Dialogforum und der Fluglärmkommission vertreten. Beim Dialogforum handelt es sich um eine kommunale Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und Kommunen im Flughafenumfeld, dem Flughafenbetreiber und der Anteilseigner. Die Fluglärmkommission berät die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Die Kommission ist berechtigt, der Genehmigungsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie der Flugsicherung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes vorzuschlagen. Das Bundesaufsichtsamt kann diese nur in begründeten Fällen zurückweisen.

Anfragen von Bürgern und Abgeordneten des Landes werden u.a. in der Flughafenkoordinierung auch durch Zuarbeiten der FBB und den anderen Landesinstitutionen bearbeitet und beantwortet. Besonders hervorzuheben sind hier das Ministerium der Finanzen, welches die Funktion des Gesellschafters wahrnimmt, und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und deren nachgeordnete Behörden, welche für die Planfeststellung, die Luftaufsicht, aber auch das Baurecht zuständig sind.

Die Flughafenkoordinierung leitet die vom Kabinett eingesetzte, interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Flughafen, in der sämtliche vom Flughafen betroffene Ressorts vertreten sind."

im Bestand Rep. 2020 LBV Nr. 93-209 befinden sich umfangreiche Unterlagen zur Planfeststellungsverfahren.Mit der Gründung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg 2006 wurde diese als Abteilung im LBV eingegliedert. Bei Erschließung Abgleich erforderlich. Ebenso mit MW und MdF.
Bemerkungen:Liste 35 unerschlossen
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972027
 
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