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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 55C Landesanstalt Teupitz - Akten |
Dat. - Findbuch: | 1890 - 2006 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Landesirrenanstalt in Teupitz wurde 1908 als größte und modernste Einrichtung zur Pflege psychisch kranker und geistig behinderter Menschen in der Provinz Brandenburg eröffnet. Sie umfasste vier Hauptteile: die eigentliche Heil- und Pflegeanstalt, eine Pensionärsanstalt, den Landwirtschaftshof und ein eigenes Wärterdorf. 1940 nahm die Anstalt viele Patienten der geräumten Landesanstalt Lübben auf. Im Rahmen der "Euthanasie"-Aktion fungierte sie als Zwischenanstalt für den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder). Von hier gingen die Patiententransporte in die Tötungsanstalten Brandenburg und Bernburg. Nach Teupitz wurden viele Patienten aus Landsberg (Warthe) und Sorau verlegt, wohingegen der Patientenanteil aus Berlin und dem Regierungsbezirk Potsdam vergleichsweise gering war. Der größte Teil der nach Bernburg transportierten Patienten stammte aus der Teupitzer Anstalt selbst. Im August 1943 wurde der Deutsche Kurzwellensender, ein Auslandsrundfunkprogramm des Reichsprogpagandaministeriums, aus Sicherheitsgründen von Berlin nach Königs Wusterhausen in die Gebäude der Blindenanstalt verlegt. Die dort untergebrachten Blinden und Sehschwachen wurden aus Platzgründen um den 25. August 1943 auf Drängen der Reichs-Rundfunk GmbH Abt. Deutscher Überseesender in die Landesanstalt Teupitz verbracht (Rep. 55 I Nr. 1128, Bl. 207). Dieser Gebäudeteil hieß nun "Brandenburgisches Landesblindenheim Teupitz" (Vgl. Rep. 55 Provinzialverband VII Nr. 47) . Nach Kriegsende im Mai 1945 wurden die weiblichen Patienten der Landesanstalt Teupitz in die ehemalige Jugendherberge Egsdorf verlegt, wo viele aufgrund der schlechten Ernährungslage und der unhaltbaren hygienischen Verhältnisse verstarben.
Vgl. Dietmar Schulze: Die Landesanstalt Teupitz als Zwischenanstalt der "Euthanasie"-Anstalt Bernburg 1940-1941, in: Kristina Hübener (Hrsg.):Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit (Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg; Bd.3), Berlin-Brandenburg 2002, S. 195-206.
Bestandsgeschichte:
Das BLHA ist zuständig für die Überlieferung der Brandenburgischen Landesanstalten bis zur Verwaltungsreform im Jahre 1952. Die archivische Zuständigkeit von 1952 bis 1990 lag beim Kreisarchiv Königs Wusterhausen bzw. Kreisarchiv des Landkreises Dahme-Spreewald. Das Asklepios Fachklinikum Teupitz übergab dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv im September 2018 ca. 1.400 Patientenakten sowie 8 Patientenaufnahmebücher und Bestandsnachweise. Dazu gehört auch das Nachweisbuch A 1, welches die blinden und sehschwachen Insassen des am 1. April 1901 eröffneten Landesblindenheims Königs Wusterhausen enthält. Die am 20. August 1943 noch vor Ort befindlichen Personen wurden in das nunmehr als Landesblindenheim Teupitz bezeichnete Gebäude in der Landesanstalt Teupitz verlegt. Die im Bestand befindlichen Patientenaufnahmebücher A 4, A 5 und A 6 mit einer weiterführenden Laufzeit wurden dem zuständigen Kreisarchiv des Landkreises Dahme-Spreewald zur Übernahme angeboten. Die Übernahme wurde dort abschlägig entschieden, da zur Landesanstalt Teupitz keine weiteren Unterlagen vorliegen. Die beiden Bücher verbleiben daher am Bestand. |
Verweis: | Vgl. Rep. 8 Teupitz Nr. 608, 608/1 – 608/12 Sterbeanzeigen der Landesanstalt Teupitz, 1917-1939 (mit zeitlichen Lücken); Nr. 606 Anmeldungen der aufgenommenen Geisteskranken in der Landesanstalt Teupitz, 1914-1922; Nr. 607 Abmeldungen der entlassenen und gestorbenen Geisteskranken in der Landesanstalt Teupitz, 1908-1913. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8,90 lfm; 1.428 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 55C Landesanstalt Teupitz Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2039404 |
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