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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Sommerfeld U (41) A |
Titel: | Melchior von Rothenburg, Christoph von Briesen auf Sommerfeld und Hieronymus von Karstedt, Kanzler zu Forst, entscheiden auf Anordnung Johanns von Biberstein auf Forst als oberstem Vormund der unmündigen von Rothenburgs im Streit zwischen der Witwe Nikolaus' von Rothenburg auf Merke, und Christina, Müllerin, zu Räschen: Die erwähnte Frau von Rothenburg hat aus Mangel an Abgaben bei der Müllerin Verschiedenes pfänden lassen. Dagegen hat die Müllerin eingewandt, dass der Untergang der Mühle durch die Erbfrau infolge ihrer Nichtbeteiligung beim Kauf der Mühlsteine und des Holzes zur Instandhaltung der Mühle verursacht worden sei und die Mühle deswegen stillgestanden habe. Die obengenannten Deputierten setzen fest, dass die Herrschaft des Gutes Merke jederzeit die Hälfte zum Kauf der Mühlsteine entrichtet und das nötige Bauholz zur Erhaltung der in- und auswändigen Einrichtungen bereitstellt, die Müllerin aber die Instandhaltung auf ihre Kosten ausführen soll. Mit dem Mühlrad soll es folgendermaßen gehalten werden: die Müllerin zahlt der Herrschaft von Ostern 1575 bis Ostern 1576 2 Malter Pachtkorn, danach 30 Scheffel jährlich in vierteljährlichen Raten und daneben statt des Mastschweins jährlich 4 Taler. Die jetzt eingegangenen Dämme will die Herrschaft wieder instandsetzen lassen, die Müllerin sie dann zukünftig flicken und erhalten. Die Herrschaft wird der Müllerin einmal jährlich ihre Untertanen zur Reinigung der Lubst zur Verfügung stellen und im Übrigen die Müllerin und ihre Erben in Schutz nehmen.
"Actum Mercken den montagk nach Reminiscere anno etc. 75ten" |
Dat. - Findbuch: | 1575 Februar 28 |
Ort: | Merke |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Fotografie |
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Angaben zum Kontext |
Verweis: | Vorlage: Staatsarchiv Grünberg (?) |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Richard Moderhack: Die Urkunden des Sommerfelder Stadtarchivs in Regesten, in: Niederlausitzer Mitteilungen 27 (1939), S. 62f. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2081478 |
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