8 Cottbus U (3) A; Luther, Herr zu Cottbus, bestätigt mit Wissen und Willen seines Vetters Reinhard, Herrn zu Cottbus, dem Handwerk der Leinenweber der Stadt Cottbus dessen althergebrachten Rechte und Freiheiten, nämlich: die gleichen Rechte wie die übrigen Handwerke in Cottbus zu haben, das Recht z

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Cottbus U (3) A
Titel:Luther, Herr zu Cottbus, bestätigt mit Wissen und Willen seines Vetters Reinhard, Herrn zu Cottbus, dem Handwerk der Leinenweber der Stadt Cottbus dessen althergebrachten Rechte und Freiheiten, nämlich: die gleichen Rechte wie die übrigen Handwerke in Cottbus zu haben, das Recht zur Abhaltung von Morgensprachen, ferner die Festsetzungen über die Aufnahme von Meistern und Lehrlingen in das Handwerk und die dabei zu leistenden Abgaben, die Ein- und Verkaufsbestimmungen für Rohstoffe wie Garn und Wolle, die Art und Weise der Herstellung, die Zahl der Beschäftigten und des Gesindes der Meister, den Verkauf der Ware und das Verbot der Ausfuhr von Garn durch Fremde.

"noch Cristi gebort virtzenhundirt ioer dornoch in dem dreyundvirczigisten ioere, an deme nehesten Sonnabunde noch unsris hirn hymelfart"
Dat. - Findbuch:1443 Juni 1
Ort:Cottbus
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Fotografie
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2089237
 
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