37 Radensleben U 3 A; Friedrich Wilhelm, Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erteilt seinen Konsens zu dem am 1. Februar 1657 zu Berlin geschlossenen, hier inserierten Vertrag, in dem festgesetzt wurde, dass Heinrich Domschläger, Ratsverwandter und Kaufmann zu Neuruppin, dem das Anteilsgut der vo

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Radensleben U 3 A
Titel:Friedrich Wilhelm, Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erteilt seinen Konsens zu dem am 1. Februar 1657 zu Berlin geschlossenen, hier inserierten Vertrag, in dem festgesetzt wurde, dass Heinrich Domschläger, Ratsverwandter und Kaufmann zu Neuruppin, dem das Anteilsgut der von Bellin zu Radensleben nach der von den Gläubigern beantragten Versteigerung am 24. November 1656 zuerkannt worden war, auf Protest der Erben 50 Taler zu dem Kaufpreis von 3.000 Talern zulegt und zusichert, Forderungen an das Gut nicht anzurechnen.
Dat. - Findbuch:1658 April 20
Ort:Cölln an der Spree
Beglaubigungsform:Siegelankündigung
Siegel:Siegel verloren, schwarz-weiße Schnur erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung (Libell)

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/PZBJWuRrzKSkntQq
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2102965
 
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