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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Radensleben U 3 A |
Titel: | Friedrich Wilhelm, Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erteilt seinen Konsens zu dem am 1. Februar 1657 zu Berlin geschlossenen, hier inserierten Vertrag, in dem festgesetzt wurde, dass Heinrich Domschläger, Ratsverwandter und Kaufmann zu Neuruppin, dem das Anteilsgut der von Bellin zu Radensleben nach der von den Gläubigern beantragten Versteigerung am 24. November 1656 zuerkannt worden war, auf Protest der Erben 50 Taler zu dem Kaufpreis von 3.000 Talern zulegt und zusichert, Forderungen an das Gut nicht anzurechnen. |
Dat. - Findbuch: | 1658 April 20 |
Ort: | Cölln an der Spree |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel verloren, schwarz-weiße Schnur erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung (Libell) |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2102965 |
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