1200 MI; Landeswahlleiter (Systematik)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:1200 MI
Titel:Landeswahlleiter
Beschreibung:Landeswahlleiter:
• 1994 Steenken und Dr. Nobbe
• 1998 Steenken
• 2004 Kirmße
• 2009 Küpper (Geschäftsstelle bei Referat II/2)
• 2014 Küpper (Geschäftsstelle bei Referat 23)
• 2019 Küpper (Geschäftsstelle bei Ref. 23)
• 2024 Dr. Trimbach, Stellvertreter Dr. Nobbe (Geschäftsstelle bei Ref. 23)

Die Benennung des Landeswahlleiters erfolgt durch Landtag und Landesregierung (Beschluss Landtagspräsidium).

Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören unter anderem:
• Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
• Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
• Erlass diverser Wahlbekanntmachungen,
• Erlass diverser Runderlasse und Anordnungen zur Gewährleistung eines einheitlichen Wahlablaufes,
• Beratung von Parteien und politischen Vereinigungen,
• Vorprüfung von Wahlanzeigen und Wahlvorschlägen,
• Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse,
• Zusammenarbeit mit den Kreiswahlleitungen und Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung,
• Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse im Land,
• Vorbereitung der Sitzungen des Landeswahlausschusses,
• Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse im Land,
• Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
• Berufung von Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.
Bemerkungen:Wahlen unterliegen einem umfangreichen Regelwerk (Landeswahlgesetz und -Verordnung) zur ordnungsgemäßen Durchführung müssen viele Einzelschritte beachtet werden. Wahlbegleitend werden alle Zwischenschritte im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht, vom Wahlausschreiben über die zugelassenen Wahlvorschläge, Termine, einzureichende Unterlagen, Ergebnisse usw. Darüber hinaus werden Pressemitteilungen heraus gegeben.

Wahlanzeigen
Vereinigungen müssen Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben (§ 29 Absatz 1 BbgKWahlG bzw. § 21 Absatz 2 BbgLWahlG), "Parteien oder politische Vereinigungen, die sich an der letzten Wahl zum 5. Landtag oder an der letzten Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im Land nicht mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, müssen dem Landeswahlleiter […] ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich anzeigen und zur Feststellung der Eigenschaft als politische Partei oder politische Vereinigung ihre schriftliche Satzung und ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen."
Diese Unterlagen zeigen die neu entstandenen Parteien, Splitterparteien und Bemühungen von Parteien oder Personenvereinigungen sich an Wahlen zu beteiligen und enthalten Wahlprogramme sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung.

Wahlergebnis / Niederschriften
Die abschließende Zusammenstellung der Wahlergebnisse - das "amtliche Wahlergebnis" - erfolgte durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik / später Amt für Statistik und wird ebenfalls im Amtsblatt für die 44 Wahlkreise veröffentlicht. Eine Sonderveröffentlichung erfolgt durch das LDS / AfS mit zusätzlichen statistischen Angaben.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2248034
 
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