2A I Kom 1017/1; Einschränkung des Begrabens der Leichen in den Kirchen und Gewölben und Verlegung der Kirchhöfe und Begräbnisplätze nach außerhalb der Stadt, zu frühzeitiges Begraben der Leichen, Bekleiden der Toten mit wollenen und feinen Waren sowie das Verbot des Ausstellens von Leichen mit anst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:2A I Kom 1017/1
Titel:Einschränkung des Begrabens der Leichen in den Kirchen und Gewölben und Verlegung der Kirchhöfe und Begräbnisplätze nach außerhalb der Stadt, zu frühzeitiges Begraben der Leichen, Bekleiden der Toten mit wollenen und feinen Waren sowie das Verbot des Ausstellens von Leichen mit ansteckenden Krankheiten
Dat. - Findbuch:1786 - 1853

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/cjbEawkJocbNfzCB
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=350762
 
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