71 Landwirtschaftskammer; Rep. 71 Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und Berlin; 1891-1934 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 71 Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und Berlin
Dat. - Findbuch:1891 - 1934
Vorwort:Behördengeschichte

Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg wurde auf Grund des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 durch Verordnung vom 3. August 1895 errichtet. Ihre Tätigkeit nahm sie am 12. März 1896 in Berlin auf. Sie war eine Selbstverwaltungskörperschaft und stand unter Aufsicht des Oberpräsidenten.
Sie hatte die wirtschaftspolitischen Interessen der Land- und Forstwirtschaft ihres Bezirkes wahrzunehmen, die Hebung der Lage des ländlichen Grundbesitzes und den technischen Fortschritt der Landwirtschaft zu fördern sowie die Verwaltungsbehörden bei allen die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Fragen durch Mitteilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Ihre Organe waren die Hauptversammlung und der Vorstand. Die Hauptversammlung wurde von den Eigentümern, Nutznießern oder Pächtern land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, bei denen diese die Haupteinnahmequelle für den Lebensunterhalt bildeten, gewählt. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung gewählt. Mitglieder beider Organe waren vornehmlich Großgrundbesitzer, die damit wesentlichen Einfluß auf die Tätigkeit der Landwirtschaftskammer und die Landwirtschaft der Provinz Brandenburg ausübten. Zur Erledigung ihrer Aufgaben bildete die Landwirtschaftskammer verschiedene Ausschüsse, u. a. einen Sonderausschuß für Wirtschaftspolitik und Zollwesen.
Die Landwirtschaftskammern in Preußen waren in der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer zusammengefaßt, die aus dem Verband der preußischen Landwirtschaftskammern hervorging. Dieser bestand seit 1911 bei dem Landesökonomiekollegium und führte seit 1921 die Bezeichnung Preußische Hauptlandwirtschaftskammer. Innerhalb des Reiches bildete der Deutsche Landwirtschaftsrat von 1872 als Gesamtvertretung der deutschen Landwirtschaft die Zentralstelle für alle Landwirtschaftskammern.
Durch die erste Verordnung über den Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933 wurde bestimmt, daß die bisherigen landwirtschaftlichen Berufsvertretungen in den Reichsnährstand, das Hauptinstrument der faschistischen Agrarpolitik eingegliedert werden sollten (siehe Rep. 1 Oberpräsident, Abt. VII). Die Selbstverwaltung der Landwirtschaft hörte damit praktisch auf.

Bestandsgeschichte

Der Bestand wurde 1955 vom Deutschen Zentralarchiv übernommen und verzeichnet. Weiteren Zuwachs erfuhr der Bestand 2012 mit einer Akte vom Bundesarchiv und 2018 mit zwei Akten vom Landesforstbetrieb, Oberförsterei Steinförde.
Verweis:35. Geschäftsbericht der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und für Berlin für das Kalenderjahr 1930, In: Rep. 2A IIID Nr. 25703

Angaben zum Umfang

Umfang:0,55 lfm; 23 Akte(n)

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 71 Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=49346
 
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