66 Verein Brbg Kinderheilstätten; Rep. 66 Verein Brandenburgische Kinderheilstätte und Seehospiz Helene von Manteuffel; 1891-1943 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 66 Verein Brandenburgische Kinderheilstätte und Seehospiz Helene von Manteuffel
Dat. - Findbuch:1891 - 1943
Vorwort:Registraturbildnergeschichte

Im Juli 1891 fand in Berlin unter Beteiligung des Landrates Freiherr von Mannteuffel mit seiner Frau, des Oberpräsidenten Dr. von Achenbach, des Pastors Hoppe als Vorsteher des Oberlinhauses, des Pastors Lenz, Berlin und des Bankdirektors Lesser, Berlin eine Sitzung des provisorischen Komitees zur Errichtung eines Seehospizes für kranke Kinder in der "Maikuhle" bei Kolberg in Berlin statt. Eine derartige Einrichtung für kranke Kinder der Provinz Brandenburg existierte bisher nicht und man wollte diese im Ostseebad Kolberg in Pommern schaffen. Die Stadt Kolberg stellte hierfür ein Grundstück zur Pacht zur Verfügung.
Im Mai 1892 beschloss der Vorstand, dass das Hospiz künftig den Namen "Brandenburger Seehospiz" trägt und legte die notwendigen Baumaßnahmen fest. Die Bezeichnung des Vorstandes lautet im Folgenden Brandenburgische Kinderheilstätte bzw. Brandenburger Seehospiz.
Am 4. Februar 1895 wurde der Verein "Kinderheilstätte und Seehospiz der Provinz Brandenburg" in Berlin gegründet und 1935 nach dem Tod von Helene von Manteuffel in "Brandenburgische Kinderheilstätte und Seehospiz Helene von Manteuffel" umbenannt. Die Geschäftsstelle des Vereins befand sich in Berlin, Königin-Augusta-Str. 19 bzw. ab 1930 in Berlin, Am Karlsbad 3 und ab 1934 in Berlin, Matthäikirchstr. 5 (Landeshaus). Den Vorsitz des Vereins hatte Frau Helene Freifrau von Manteuffel geb. von Brandenstein 40 Jahre inne. Ihr folgten Margarete von Luck bzw. Marie Agnes von Arnim.
Die Kinderheilstätte bzw. das Seehospiz dienten der Herstellung und Stärkung der Gesundheit durch See- und Solebädern, Aufenthalte im Freien und entsprechender Verpflegung. Mädchen von 4 - 14 Jahren und Jungen von 4 - 12 Jahren absolvierten in der Kinderheilstätte eine 6-wöchige Kur. 1924 waren dort 697 Kinder untergebracht. Diese Zahlen stiegen in den folgenden Jahren auf über 800 an, bevor sie Anfang der dreißiger Jahre infolge wirtschaftlicher Not und Einschränkung der finanziellen Mittel der Jugend- und Wohlfahrtsämter auf unter 300 sank. Diese Phase überstand der Verein und die Zahlen stiegen wieder auf ca. 600 Kinder an.
Im nahe gelegenen Seehospiz konnten sich Erwachsene mit Kindern erholen. Es verfügte 1930 über ca. 32 Betten.
Für die Betreuung und Verpflegung waren ca. 20 Personen unter Leitung einer Oberin des Oberlinhauses und eines Arztes tätig. Zunächst waren hier auch Schwestern des Oberlinhauses eingesetzt, ab 1925 übernahmen dies Hortnerinnen. Anmeldungen für entsprechende Aufenthalte in Kolberg waren an die Kinderheilstätte in Kolberg oder an den Verein zu richten.
Auf der Mitgliederversammlung am 23. März 1943 beschlossen die Anwesenden die Auflösung des Vereins und somit die Übertragung seines Vermögens an den Provinzialverband Mark Brandenburg. Hintergrund war das Steueranpassungsgesetz, wonach die Gemeinnützigkeit des Vereins auf Grund des Seehospizes in Frage gestellt wurde.

Bestandsgeschichte

Die Akten gelangten mit dem Bestand Rep. 55 Provinzialverband in das Archiv, wurden provenienzmäßig herausgelöst und zunächst grob geordnet. 1995 erfolgte eine Verzeichnung.

Angaben zum Umfang

Umfang:0,33 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 66 Verein Brandenburgische Kinderheilstätte und Seehospiz Helene von Manteuffel Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53068
 
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