68 BrbgStädtetag; Rep. 68 Brandenburgischer Städtetag; 1865-1925 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 68 Brandenburgischer Städtetag
Dat. - Findbuch:1865, 1872-1925
Vorwort:Behördengeschichte

Die Zusammenkunft von 41 Vertretern aus 23 Städten des Regierungsbezirkes Frankfurt/O. am 30. September 1873 in Frankfurt (Oder) zum Städtetag des Regierungsbezirks dürfte wohl zugleich auch als konstituierender Akt des Brandenburgischen Städtetages angesehen werden.
Waren doch die von ihm ausgehenden Impulse so groß, dass auf dem ein Jahr später in Landsberg (Warthe) stattfindenden Städtetag die räumliche Begrenzung auf den Regierungs-bezirk Frankfurt (Oder) durchbrochen wurde. Damit entstand – ähnlich wie in anderen Provinzen Preußens – in Brandenburg ein Provinzialstädtetag, dessen Funktion darin bestand,
einerseits ein geeignetes Gremium zur Besprechung aller die städtische Verwaltung betreffenden Fragen zu bilden und andererseits Sprachrohr kommunaler Interessen sowohl gegenüber der Provinzialverwaltung als auch gegenüber der Preußischen Landes- und der Reichsregierung zu sein. Im Unterschied zu dem sich weit später konstituierenden Preußischen Städtetag (1896) oder dem Deutschen Städtetag (1905) war die Mitgliedschaft im Brandenburgischen Städtetag nicht an eine bestimmte Einwohnerzahl gebunden, so dass prinzipiell jede brandenburgische Stadt dem Provinzialstädtetag beitreten konnte. Davon machte die große Mehrheit der Städte Gebrauch. Es gelang dem Brandenburgischen Städtetag aber nie in der Zeit seines Bestehens, sämtliche Städte der Provinz zusammenzuschließen.
Seine Tätigkeit vollzog sich auf der Grundlage eines bereits in Frankfurt (Oder) 1873 verabschiedeten Statuts, das 1891 durch ein sogenanntes Grundgesetz ersetzt wurde. Letzteres erfuhr 1921 – nicht zuletzt unter dem Eindruck der mit 1918/1919 eingetretenen Veränderungen und der Bildung Groß-Berlins 1920 – eine Überarbeitung, in deren Ergebnis es zu einer zahlenmäßigen Erweiterung des Vorstandes und zur genauen Festlegung der stimmberechtigten Vertreter jeder Stadt in Abhängigkeit ihrer Einwohnerzahl auf den Städte-tagen kam. Der zunächst fünfköpfige und dann bis auf 18 Mann anschwellende Vorstand leitete die Geschäfte des Städtetages. Das umfasste insbesondere die Ausführung von Beschlüssen der Städtetage, die Einberufung und Festlegung der Tagesordnung von Städtetagen, die Einbeziehung bzw. Verwaltung der Mitgliedsbeiträge sowie die Vorlage von Verwaltungsberichten für einzelne Geschäftsjahre. Aus seiner Mitte wurde der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Sitz des Brandenburgischen Städtetages war jeweils die Stadt, deren Bürgermeister zugleich Vorsitzender des Brandenburgischen Städtetages war. Die Wahlperiode des Vorstandes reichte zunächst nur von Städtetag zu Städtetag, die laut Statut wie auch späterem Grundgesetz jährlich stattzufinden hatten. Auch eine Übereinstimmung von Sitz - auch Vorort genannt – des Städtetages und Ort des jährlichen Städtetages – allerdings bei jährlichem Wechsel zwischen den Regierungsbezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) – wurde gewährleistet. Mit der Verlängerung der Wahlperiode des Vorstandes auf 3 Jahre infolge des Grundgesetzes von 1891 entfiel diese Übereinstimmung.
Die jährlich stattfindenden ordentlichen Städtetage – ergänzt teilweise durch außerordentliche Städtetage und nur während der Kriegsjahre 1915-1918 ausgesetzt – bildeten den Höhepunkt eines Verbands- bzw. Geschäftsjahres, das sich nach dem Statut von 1873 vom 1. Oktober bis zum 1. Oktober des folgenden Jahres erstreckte und seit 1891 den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres umfasste. Zu den Hauptgegenständen der Beratungen auf diesen Städtetagen gehörten neben den dominierenden pekuniären Sachgebieten wie Steuer-, Sozial- und Bildungswesen auch solche Bereiche wie der Brandschutz oder das Hygiene- und Sanitärwesen. Zum Aufgabenbereich des Brandenburgischen Städtetages zählte seit 1891 auch die Koordination der Revisionen in den städtischen Kassen der Mitgliedsstädte, über deren Ergebnisse im Verwaltungsbericht des Vorstandes auf den Städtetagen Rechenschaft abgelegt wurde. Bei der Verfechtung kommunaler Interessen in Form von Petitionen an den Preußischen Landtag bzw. den Reichstag arbeitete der Brandenburgische Städtetag eng mit dem Preußischen und dem Deutschen Städtetag zusammen, denen er als Organisation beitrat.
Der Brandenburgische Städtetag musste sich aus den Beiträgen der Mitgliedsstädte finanzieren. Diese schwankten anfangs zwischen 1,50 M und 2,00 M pro 1000 Einwohner und stiegen bis zum Ende des 1. Weltkrieges auf 7,00 M pro 1000 Einwohner an. Mit der Bildung Groß Berlins und dem damit verbundenen Verlust von etwa der Hälfte der städtischen Einwohner in Brandenburg, aber auch angesichts erhöhter finanzieller Forderungen seitens des Preußischen und des Deutschen Städtetages und nicht zuletzt durch steigende Verwaltungskosten infolge der Aufblähung des Vorstandes wuchs der Finanzbedarf beträchtlich. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf 27,00 M je 1000 Einwohner laut Beschluss des Vorstandes vom 29. April 1921 war die Folge. Im Kontext dieser wachsenden finanziellen Schwierigkeiten ist der Vorstandsbeschluss vom 23. März 1923 zu sehen, per
31. März 1923 die Tätigkeit des Brandenburgischen Städtetages einzustellen.

Bestandsgeschichte

Der Bestand wurde 1973 vom Stadtarchiv Cottbus an das Archiv übergeben und 1990 verzeichnet.

Angaben zum Umfang

Umfang:2,31 lfm; 100 Akte(n)

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 68 Brandenburgischer Städtetag Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53073
 
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