201 Landtag; Rep. 201 Landtag; 1920-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 201 Landtag
Dat. - Findbuch:1920 - 1952
Vorwort:Behördengeschichte
Auf der Grundlage der Wahlordnung für die Landtags- und Kreistagswahlen in der SBZ vom 11. September 1946 fanden am 20. Oktober 1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ Landtagswahlen statt. Die Wahl ergab in der Provinz Mark Brandenburg folgende Mandatsverteilung: SED 44, CDU 31, LDP 20 und VdgB 5 Mandate. Auf der konstituierenden Sitzung am 22. November 1946 wählten die Abgeordneten Friedrich Ebert zum Präsidenten des Landtages. Nach Eberts Wahl zum Oberbürgermeister Berlins übernahm der Abgeordnete Otto Meier vom Februar 1949 bis Juli 1952 diese Funktion. Durch den SMAD-Befehl Nr. 332 vom 27. November 1946 wurden die Vollmachten des Präsidenten der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg auf den Landtag übertragen. So oblag dem Landtag die Gesetzgebung, er überwachte die Arbeit der Regierung und der Verwaltung sowie die Rechtsprechung, und er genehmigte den Haushalt des Landes. Zur Aufgabenerledigung wurden Ausschüsse, für besondere Aufgaben Sonderausschüsse eingesetzt (z.B. Sonderausschuss zur wirtschaftlichen Sicherung der Bodenreform). Nach der im Juli 1947 erfolgten Umbenennung der Provinz Mark Brandenburg in Land Brandenburg nannte sich das Parlament ab der 16. Sitzung (10. September 1947) Landtag des Landes Brandenburg. Die Gesetzgebungshoheit und die Vielzahl der zu lösenden Aufgaben führten zu einer regen Geschäftstätigkeit in der ersten Legislaturperiode (1946-1950: 69 Sitzungen), die wegen der Gründung der DDR im Oktober 1949 (zu dieser Zeit endete lt. Verfassung die 1. Legislaturperiode des Landtages) um ein Jahr verlängert wurde. Im Ergebnis der Landtagswahl vom 15. Oktober 1950, erstmalig mit Einheitsliste, ergab sich folgende Mandatsverteilung: SED 18, CDU 14, LDP 12, NDPD 6, DBD 6, FDGB 11, FDJ 9, VdgB 3, DFD 9, KB 5, KG 3, VVN 4 Mandate.
Mit Bildung der DWK im Juni 1947 und der Gründung der DDR und Bildung der Ministerien auf zentraler Ebene gingen die Kompetenzen des Landtages weitgehend zurück, so dass in der 2. Legislaturperiode (1950-1952) nur 16 Sitzungen stattfanden. Seine Funktionen beschränkten sich auf die Umsetzung der von der Volkskammer der DDR beschlossenen Gesetze und Verordnungen.
Auf der 16. (außerordentlichen) Sitzung am 25. Juli 1952 stimmten die Abgeordneten dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg“ und damit der Auflösung des Landtages, zu.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1952 ins BLHA übernommen, 1956 geordnet und verzeichnet. Die Erarbeitung des Findbuches erfolgte 1973.

Angaben zum Umfang

Umfang:592 Akte(n); 6,27 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 201 Landtag Nr.
BLHA, Rep. 201 Landtag PA
Veröffentlichungen:Landtag des Landes Brandenburg 1945-1952 (Rep. 201) : Quellen, Findbücher und Inventare des BLHA; 1994; Lang
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53080
 
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