Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 236 Wasserstraßendirektion Berlin |
Dat. - Findbuch: | 1938 - 1952 |
Vorwort: | Behördengeschichte Die für den Bau und die Unterhaltung der Wasserstraßen und der wasserbaulichen Anlagen in der Provinz Brandenburg zuständige und seit 1941 dem Generalinspektor für Wasser und Energie unterstehende Wasserstraßendirektion Potsdam setzte ihre Tätigkeit im Mai 1945 vorerst fort. Mit dem Befehl Nr. 199 der SMAD vom 7. September 1945 wurde die Leitung und Organisation der Wasserwirtschaft, insbesondere der Wasserwege, die Verwaltung der Binnenschifffahrt und der Hafen- und Umschlagbetriebe in der SBZ in die Verantwortung der Deutschen Generaldirektion Wasserstraßen, Schifffahrt und Schiffbau übergeben. Geleitet von einem Generaldirektor, gliederte sie sich in die fünf Abteilungen I. Transport und Verkehr, II. Wasserstraßen, III. Wasserwirtschaft, IV. Häfen und Werften sowie V. Verwaltung, Personal, Finanzen und Recht. Der Generaldirektion nachgeordnet und für die Provinzen Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie Teile der Länder Sachsen und Mecklenburg zuständig wurden die Wasserstraßendirektionen Ost, mit Sitz in Frankfurt (Oder), und West, mit Sitz in Brandenburg. In deren Verantwortungsbereich fielen die Wiederschiffbarmachung der Wasserstraßen, die Wiederaufnahme der technischen Schifffahrt, des Hochwassermelde-, Eiswacht- und hydrometeorologischen Dienstes, die Auftragsweise Übernahme der Instandsetzung und des Neuaufbaus zerstörter Brücken und wasserbaulichen Einrichtungen sowie die Aufsicht über die Häfen, Werften und Umschlagbetriebe. Zur Durchführung Ihrer Aufgaben unterstanden ihnen insgesamt achtzehn Wasserstraßenämter, die für die unmittelbare Beseitigung der Kriegsschäden an den Wasserstraßen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich zeichneten. Am 1. Februar 1946 wurde mit Befehl Nr. 29 der SMAD zum 15. Februar 1946 die Wasserstraßendirektionen Berlin, Dresden, Magdeburg und Schwerin gebildet. Die Wasserstraßendirektion Berlin mit Sitz in Berlin war demnach für die Wasserstraßen des Bereiches der Provinz Brandenburg und der Oder bis Stettin zuständig. Ihrem Geschäftsbereich gehörten die Wasserstraßenämter Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) mit den Nebendienststellen Gartz und Schwedt (Oder), Fürstenberg, Fürstenwalde, Köpenick, Potsdam, Rathenow und Zehdenick an. Die Wasserstraßenämter waren innerhalb ihres jeweiligen territorialen Zuständigkeitsbereiches vorrangig verantwortlich für die Streckenaufsicht, und die Unterhaltung der verkehrsmäßigen, baulichen und technischen Einrichtungen, wie Wehre, Schleusen und Bauhöfe. Seit Februar 1948 wurden auch die örtlichen Geschäfte der Strom- und Schifffahrtspolizei durch sie wahrgenommen. Die Wasserstraßendirektion Berlin verwaltete insgesamt ca. 1200 km künstliche und natürliche Wasserstraßen und 51 Autostraßenbrücken über schiffbare Flüsse und Kanäle. An ihrer Spitze stand der Wasserstraßendirektor. Ihre Arbeitsgebiete waren analog denen der Generaldirektion Wasserstraßen, Schifffahrt und Schiffbau auf fünf Abteilungen distribuiert. Darüber hinaus oblag ihr die Verantwortung für die Vorbereitung der Brücken zum Durchlass von Hochwasser und Eisgang. Nachdem es infolge des sehr harten Winters 1946/47 zur fast vollständigen Einstellung des Binnenschiffverkehrs und zu Überschwemmungen kam, wurde mit dem Befehl Nr. 29 der SMAD vom 7. Februar 1947 der Bereich der Wasserwirtschaft aus dem Ressort Generaldirektion Wasserstraßen, Schifffahrt und Schiffbau ausgegliedert und die Generalinspektion Wasserwirtschaft als Zentralbehörde der Deutschen Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft gebildet. Dieser wurden die Wasserwirtschaftsämter und die Wasser- und Bodenverbände nachgeordnet. Sie gliederte sich in die drei Abteilungen I. Wasserwirtschaft, II. Landwirtschaftlichen Wasserbau (Meliorationssysteme) und III. Verwaltung, Recht und Finanzen. Die Verwaltung der Autostraßenbrücken wurde mit Befehl Nr. N 259 der SMAD vom 24. November 1947 aus der Kompetenz der Deutschen Zentralverwaltung für Verkehr und damit auch aus dem Verantwortungsbereich der Wasserstraßendirektionen genommen und den Länderregierungen auferlegt. Nach der im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 1952 erfolgten Auflösung der Wasserstraßendirektion Berlin wurden ihre Aufgaben den Abteilungen für Verkehr der Räte der Bezirke und den Wasserstraßenämtern in den Bezirken Potsdam Frankfurt/Oder und Cottbus übertragen.
Bestandsgeschichte Der Bestand der Wasserstraßendirektion Berlin wurde 1963 von der Abteilung Verkehr des Rates des Bezirkes Potsdam an das BLHA übergeben. Die Verzeichnung erfolgte im Jahre 1969. Die Findkartei wurde 1998 nochmals überarbeitet. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 143 Akte(n); 1,5 lfm 32 Karten |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 236 Wasserstraßendirektion Berlin Nr. BLHA, Rep. 236 Wasserstraßendirektion Berlin - Karten Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=55148 |
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