8 Strasburg 606; Patent, dass keine Gingans oder andere außerhalb Landes fabrizierten ganz- und halbleinene Zeuge bei Strafe der Konfiszierung weiter eingeführt werden sollen; 1723 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Strasburg 606
Titel:Patent, dass keine Gingans oder andere außerhalb Landes fabrizierten ganz- und halbleinene Zeuge bei Strafe der Konfiszierung weiter eingeführt werden sollen
Dat. - Findbuch:1723
Frühere Signaturen:Tit.XIX Sekt.4a Nr.34
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=705218
 
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