Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 428 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Neuruppin |
Dat. - Findbuch: | 1983 - 1987 |
Vorwort: | Geschichte des Betriebes Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) wurden gemäß Verordnung vom 14. Februar 1952 mit Wirkung vom 1. Januar 1952 gebildet und unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR. Sie waren der Verwaltung Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe mit Sitz in Potsdam zugeordnet und wurden von dem Kreisforstamt angeleitet, in dem der jeweilige StFB seinen Sitz hatte. Durch die Verwaltungsreform im Sommer 1952 wurden die Betriebsgrenzen der StFB verändert. Die StFB waren nicht an Kreisgrenzen gebunden und zunächst nur für den Staatswald zuständig. Indem die StFB zusätzlich Aufgaben der ehemaligen DHZ Rohholz und Schnittholz übernahmen, wurden sie zu einem alleinigen Partner der Holzindustrie. Sie wirkten daneben auch als Kooperationspartner der Landwirtschaft. In dieser Funktion arbeiteten sie mit den MAS/MTS bzw. den Kreisbetrieben für Landtechnik zusammen und unterstützten die LPG personell und materiell. Nach dem Musterstatut vom 19. Dezember 1954 waren sie juristische Person und Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte und arbeiteten nach einem Betriebsplan nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihre Betriebsleiter wurden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ernannt bzw. abberufen. Für den StFB war das noch bestehende, in Verantwortung und Struktur veränderte Kreisforstamt des Kreises zuständig, in dem sich der Sitz des StFB befand. Die Kreisforstämter nahmen nach der Bildung der StFB die Form von Referaten bei den Räten der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, an und hatten außer Anleitungs- und Kontrollfunktion nur noch die Betreuung des Privatwaldes wahrzunehmen. Die Aufgaben der StFB betrafen die Planung, Durchführung und Abrechnung der Produktion im Bereich des Staatswaldes. Ihnen unterstanden die Oberförstereien (!952-1954 als Instrukteurbezirke bezeichnet) und die Revierförstereien. Mit Anordnung vom 1. April 1955 wurden die Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe aufgelöst und die StFB den Räten der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft, eingegeliedert. In Durchführung der Anordnung vom 11. Februar 1959 waren die StFB sowohl für den volkseigenen Wald als auch für den Privat- und Genossenschaftswald verantwortlich. Mit dem Beschluss über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft vom 19. Oktober 1963 gingen forstwirtschaftliche Aufgaben vom Rat des Bezirkes auf die zentral unterstellten VVB Forstwirtschaft über, und die Aufgaben des StFB erfuhren hinsichtlich der Erteilung von Auflagen an Waldbesitzer und der Erstellung entsprechender Bilanzen eine Erweiterung. Auch in allen Fragen der Jagdbewirtschaftung waren die StfB den VVB Forstwirtschaft unterstellt. 1975 wurden die VVB Forstwirtschaft aufgelöst; dafür wurde bei den Räten der Bezirke eine Abteilung Forstwirtschaft bebildet, die u. a. für die Leitung der StFB ihres bezirklichen Territoriums zuständig war. Die Zuständigkeit des StFB erstreckte sich auf die Kreise Neuruppin und Gransee. Sitz des Betriebes war Alt Ruppin. 1963-1975 unterstand der StFB der VVB Forstwirtschaft Waren/Müritz. Der StFB wurde 1992 zum Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin umgebildet.
Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1991 übernommen und 1997 bearbeitet. Bei diesem Bestand handelt es sich um einen Splitterbestand. |
Nachfolger: | Amt für Forstwirtschaft Neuruppin |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0, 10 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 428 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Neuruppin Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=72491 |
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