431 AHI Pdm; Rep. 431 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Potsdam; 1952-1996 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 431 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Potsdam
Dat. - Findbuch:1952 - 1996
Vorwort:Geschichte der Einrichtung
In Durchführung der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. Januar 1978 wurden bei den Räten der Bezirke Arbeitshygieneinspektionen gebildet. Sie waren für die Anleitung und Kontrolle der Betriebe bei der Verwirklichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und der Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der arbeitsmedizinischen Betreuung verantwortlich.
Die Arbeitshygieneinspektionen waren juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie unterstanden den Bezirksärzten sowie dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen (doppelte Unterstellung). Ihre Leiter wurden auf Vorschlag der Bezirksärzte in Abstimmung mit dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen von den Räten der Bezirke berufen und abberufen. Sie konnten den Leitern der Kreishygieneinspektionen fachliche Weisungen erteilen und deren Entscheidungen aufheben. Zu den Aufgaben der Arbeitshygieneinspektionen gehörten die Beurteilung der arbeitshygienischen Situation in den Betrieben, die Unterstützung der Planung und Realisierung von Maßnahmen zur Gestaltung hygienischer und physiologischer sowie technisch sicherer Arbeitsbedingungen, die Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die Erfassung und Analyse von Berufskrankheiten und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter des Betriebsgesundheitswesens.
Ihre Aufgaben wurden 1990/91 von den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik fortgeführt.
1953 nahm der Bezirksarbeitsarzt als Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes Potsdam seine Tätigkeit auf. Er arbeitete in Verbindung mit der Arbeitshygieneinspektion des FDGB im Bereich der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. 1954 wurden diese Bereiche der Arbeitssanitätsinspektion beim Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, eingegliedert. Um der Arbeitssanitätsinspektion die erforderlichen arbeitshygienischen Untersuchungen zu ermöglichen, wurde 1957 bei der Bezirkshygieneinspektion eine Abteilung Arbeitshygiene unter fachlicher Leitung der Arbeitssanitätsinspektion gebildet. 1966 setzte die Arbeitssanitätsinspektion als Teil der "Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben" ihre Tätigkeit fort. Der Arbeitshygieneinspektion wurde 1978 die Arbeitshygienische Beratungsstelle des Bauwesens im Bezirk Potsdam eingegliedert. Gleichzeitig wirkte die Arbeitshygieneinspektion seit 1979 als Arbeitshygienisches Zentrum der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Seit 1985 waren der Arbeitshygieneinspektion das Institut für Arbeitshygiene in Potsdam sowie die Arbeitshygienischen Beratungsstellen für Tierproduktion und Lagerwirtschaft in Neubrandenburg sowie für Pflanzenproduktion in Manschnow, Bezirk Frankfurt (Oder), und für Forstwirtschaft in Suhl angegliedert.
Die Arbeitshygieneinspektion wurde 1990 aufgelöst.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1997, 2005 und 2012 vom Landesamt für Arbeitsschutz übernommen und bearbeitet.
In den Jahren 2020 und 2023 erfolgten weitere Übernahmen vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Vorgänger:Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben Potsdam
Nachfolger:Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Angaben zum Umfang

Umfang:25,89 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 431 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Potsdam Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=72493
 
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