Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 651 Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Frankfurt (Oder) |
Dat. - Findbuch: | 1948 - 1999 |
Vorwort: | Behördengeschichte Die Industrie- und Handelskammer (IHK) des Landes Brandenburg hatte ihre Tätigkeit auf Beschluss des Ministerrates der DDR vom 5. März 1953 zum 31. März 1953 eingestellt. Die Durchführung der Abschlussarbeiten übernahm die Abwicklungsstelle beim Rat des Bezirkes Potsdam.
Durch die Verordnung vom 6. August 1953 wurde die IHK der DDR gebildet, die als juristische Person für die in jedem Bezirk zu bildende Bezirksdirektion (BD) der IHK verantwortlich war. Diese IHK der Bezirke unterstanden der Dienstaufsicht der IHK der DDR sowie in fachlicher Hinsicht den Leitern der Abteilung Örtliche Wirtschaft bei den Räten der Bezirke. Die Berufung der Bezirksdirektoren, deren Stellvertreter und der Vorstände erfolgten durch das Präsidium der IHK. Die BD waren nach sachlichen Bereichen (Industrie, Verkehr, Handel,Gaststätten und Beherbergungsgewerbe) gegliedert und unterhielten Kreisgeschäftsstellen, die jeweils für mehrere Kreise zuständig waren. Die Errichtung der Kreisgeschäftsstellen durch die BD bedurfte der Genehmigung des Präsidiums der IHK. Bei jeder BD wurde ein Beirat gebildet, der sich aus Vertretern der privaten Wirtschaft und der Betriebsbelegschaft (später der Gewerkschaften) und des jeweiligen Rates des Bezirkes zusammensetzte. Der fachlichen Beratung des Bezirksdirektors zu Fragen von Industrie, Handel und Verkehr dienten entsprechende Fachausschüsse. 1954 wurden die Staatlichen Vertragskontore in die IHK eingegliedert.
Mit der Verordnung vom 22. September 1958 erfolgte im Zusammenhang mit der Bildung von Bezirkswirtschafträten und der Bildung von Plankommissionen bei den Räten der Kreise die Auflösung der IHK der DDR und ihres Apparates. Die BD der IHK wurden selbständig und als juristische Personen den Räten der Bezirke unterstellt. Auch sie konnten - mit Zustimmung der Räte der Bezirke - Kreisgeschäftsstellen bilden und auflösen. Durch Übergabe von Aufgaben (v.a. Vertragsregistrierung und Materialkontingentierung) an die örtlichen Organe wurde nun die politische Einflussnahme auf die private Wirtschaft zur Hauptaufgabe. Dazu gehörte die Einwirkung auf die Inhaber privater Betriebe zur Gewinnung für die Aufnahme einer staatlichen Beteiligung, für die Einbeziehung in den staatlichen Kommissionshandel der andere Formen der Kooperierung, die Unterstützung der örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung der Zusammenarbeit zwischen volkseigenen und privaten Betrieben sowie für die Beteiligung an Tariffragen und beim Abschluss von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen.
Die IHK hatten die Mitwirkung der privaten Wirtschaft bei der Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Dazu gehörten die Beratung und Unterstützung von Staatsorganen in wirtschaftlichen Fragen, die Beratung der Betriebsinhaber zu Problemen des Rechts, der Betriebswirtschaft usw.
Der IHK gehörten alle in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger und juristische Personen und Personalvereinigungen an. Ausnahmen bildeten ab 1958 Betriebe ausländischen Ei-gentums, Treuhandbetriebe, halbstaatliche, handwerkliche und kleinindustrielle Betriebe, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Die Zugehörigkeit zur IHK begründete das Recht auf Inanspruchnahme der Einrichtungen der IHK ebenso wie die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die festgesetzten Beiträge zu zahlen. Mit den Beiträgen (Umlagen) finanzierte sich die IHK selbst. Wie die BD eng mit dem Rat des Bezirkes zusammenarbeiteten, z. B. war der Direktor der BD Potsdam Vorsitzender der Ständigen Kommission für Handel und Versorgung des Bezirkstages, so waren auch die Mitarbeiter der Kreisgeschäftsstellen in den entsprechenden Organen der Kreise tätig.
Seit 1953 nahm die Zahl der Mitgliedsbetriebe durch die Aufnahme staatlicher Beteiligung, durch Schließung von Betrieben sowie durch den Übergang in Volkseigentum ständig ab. Erst die Auswirkungen des Ministerratsbeschlusses von 1976 zur Förderung des privaten Handels und Gewerbes ließ die Zahl wieder ansteigen. Mit der Überführung der privaten Industriebetriebe in Volkseigentum 1972 entfiel der Bereich Industrie, und der Schwerpunkt der Tätigkeit verlagerte sich auf den Bereich Handel/Gaststätten.
Zum Ausdruck kommt diese Veränderung in der 1983 erfolgten Umbildung zu Handels- und Gewer-bekammern (HGK) und einem neuen Statut, wobei die Hauptaufgabe weiterhin in der politischen Arbeit bestand. Auch die Handels- und Gewerbekammern waren juristische Person und Rechtsträger der ihnen übertragenen Vermögenswerte. Sie waren den Räten der Bezirke unterstellt. Grundlage der Arbeit der HGK waren die Beschlüsse und Festlegungen der Räte der Bezirke. Die Haushaltspläne der Kammern sowie die von ihnen erarbeiteten Jahresanalysen bedurften der Bestätigung durch die Räte der Bezirke. Die Kreisgeschäftsstellen waren Strukturteile der HGK. Die HGK wurden von Direktoren nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Die Direktoren und ihre Stellvertreter wurden Von den Vorsitzenden der Räte der Bezirke berufen und abberufen, die Leiter der Kreisgeschäftsstellen von den Direktoren der HGK der Bezirke nach Abstimmung mit dem Vorsit-zenden des Rates des Kreises, in dessen Territorium die Kreisgeschäftsstelle ihren Sitz hatte. Die Direktoren der HGK leiteten die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage eines Arbeitsplanes und einer Arbeitsordnung, die der Bestätigung durch die Räte der Bezirke bedurften. Sie waren den Vorsitzenden der Räte der Bezirke rechenschaftspflichtig. Die Leiter der Kreisgeschäftsstellen waren den Vorsitzenden der Räte des Kreises und den Direktoren der HGK der Bezirke rechenschaftspflichtig; Umbildungen der Kreisgeschäftsstellen waren mit den Räten der Städte bzw. Kreise abzustimmen.
Die HGK finanzierten sich durch Umlagen der Mitglieder entsprechend der vom Ministerium für Handel und Versorgung festgelegten Umlageordnung. Sie unterlagen der Pflichtrevision durch die Staatliche Finanzrevision. Die HGK führten die Mitglieder- und Branchenkarteien und nahmen Stellung zu Anträgen der Bürger auf Erteilung von Gewerbegenehmigungen. Sie schlossen mit den für die einzelnen Wirtschaftszweige zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge ab. Dazu übertrugen sie mit Zustimmung der Räte der Bezirke einer HGK Leitungsfunktion. Den HGK gehörten als Mitglieder die selbständigen Gewerbetreibenden an. Für Bürger, die als selbständige Gewerbetreibende neben einer Handelstätigkeit auch Handwerkstätigkeit ausübten, war zwischen den Handwerkskammern und den HGK mit Zustimmung der Räte der Bezirke zu vereinbaren, welcher Kammer sie angehörten. Kriterium für diese Entscheidung war die jeweils überwiegende Tätigkeit. Über die Mitgliedschaft juristischer Personen entschieden auf Vorschlag der Direktoren der HGK die Räte der Bezirke.
Die Aufbaugruppe der IHK für den Bezirk Frankfurt (Oder) übte ihre Tätigkeit bis 1954 aus. Die BD verfügte über Kreisgeschäftsstellen in Frankfurt (Oder), Fürstenwalde (Spree) und Eberswalde. 1990 wurden die HGK wieder in IHK umgebildet und schieden aus der Zuständigkeit der Räte der Bezirke aus. Mit Bildung der IHK des Landes Brandenburg wurden die IHK der Bezirke aufgelöst.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde 1987 übernommen und 1991 bearbeitet. Eine zweite Abgabe erfolgte im Jahr 2016, dieser wurde zum Teil erschlossen. Der Bestand ist seit Februar 2017 vollständig erschlossen. |
Nachfolger: | Industrie- und Handelskammer des Landes Brandenburg |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5,94 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 651 Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Frankfurt (Oder) Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=74979 |
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