811 SH Cottbus; Rep. 811 Schulungsheim des Rates des Bezirkes Cottbus; 1973-1991 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 811 Schulungsheim des Rates des Bezirkes Cottbus
Dat. - Findbuch:1973 - 1991
Vorwort:Behördengeschichte
Auf der Grundlage der Verordnung vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Lebensbedingungen der Arbeiter beabsichtigte der Rat des Bezirkes Cottbus für die Belegschaft am Schwielochsee ein Ferienheim zu errichten.
Das seit Mitte der 50er Jahre als Verwaltungsschule, Ferienheim und Kinderferienlager genutzte Objekt in Jessern wurde 1974-1977 zum Schulungs- und Ferienheim des Rates des Bezirkes Cottbus neu errichtet. Danach wurde es für die Schulung von Abgeordneten des Bezirkstages Cottbus, Mitarbeitern der örtlichen Staatsorgane, für die Betreuung ausländischer Delegationen sowie den Erholungsaufenthalt v.a. ausländischer Gäste, daneben als betriebliches Urlaubsobjekt sowie für die Durchführung von Kuren genutzt.
Im Mai 1990 wurde das Schulungsheim als "Haus Babenberg - Das Erholungs- und Tagungszentrum am Schwielochsee" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Obwohl es als Touristenhotel diente, blieb es der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus unterstellt. Zum 30. Juni 1991 wurde die Einrichtung aufgelöst, und das Gebäude wurde ab 1. Juli 1991 als Hotel "Haus Babenberg" genutzt.

Objektleitung
1976-1977 Frei
1978-1988 Klaus Neuhaus
1989 Jürgen Kuhring

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1994 übernommen, 1997, 2004 und 2014 bearbeitet und 2023 abgeschlossen.

Erschließungszustand
Vollständig erschlossen.
Vorgänger:Kinderferienlager Jessern / Babenberg
Nachfolger:Haus Babenberg - Das Erholungszentrum und Tagungszentrum am Schwielochsee
Verweis:Rep. 801 Rat des Bezirkes Cottbus 28565; Rep. 801 Rat des Bezirkes Cottbus 28763; Rep. 801 Rat des Bezirkes Cottbus 24001

Angaben zum Umfang

Umfang:0,77 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 811 Schulungsheim des Rates des Bezirkes Cottbus Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78569
 
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