203 LBdVP; Rep. 203 Landesbehörde der Volkspolizei; 1945-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 203 Landesbehörde der Volkspolizei
Dat. - Findbuch:1945 - 1952
Vorwort:Geschichte der Behörde
Die planmäßige Neuorganisation der Polizei begann auf der Landesebene am 8. August 1945 mit der Gründung der Abteilung IX - Polizei - bei der Provinzialverwaltung mit den Bereichen Büro, Verwaltungspolizei, Ordnungspolizei, Kriminalpolizei und Personalfragen. Die Polizeiabteilung wurde bei der Bildung der Provinzialregierung im Dezember 1946 dem Ministerium des Innern zugeordnet. Die Polizei untergliederte sich traditionell in die Dienstzweige Verwaltungspolizei (zuständig für das Meldewesen, die Preisüberwachung, Erlaubniswesen, die Durchsetzung der Hygienebestimmungen), die Kriminalpolizei und die Ordnungspolizei (seit 1947 Schutzpolizei, einschließlich der Kraftfahrzeuginspektion und der Wasserordnungspolizei). Den Schutz der Bahnanlagen übernahm die in den Reichsbahndirektionen geschaffene Bahnpolizei. Für den Brandschutz waren kommunale Berufs- und freiwillige Feuerwehren zuständig.
Die Polizeiabteilung übte die Kontrolle über die auf der Bezirks-, Kreis- und Ortsebene bestehende kommunale Polizei aus: Bis zur Auflösung der Oberlandratsämter im Januar 1947 bestanden bei diesen Bezirkspolizeiämter. Mitte 1947 wurden vier Polizeiinspektionen gebildet, die bis Juni 1948 bestanden. Die 1945 gebildete Kreispolizei (mit Abschnitten und Posten) bei den Landräten und die Ortspolizei (mit Revieren) bei den Bürgermeistern und Amtsvorstehern wurde seit August 1947 schrittweise in eine einheitliche Struktur mit Stadt- und Landrevieren für die Dienstzweige Schutz - und Verwaltungspolizei überführt. Der im August 1945 bei der Polizeiabteilung gebildete Dienstzweig Kriminalpolizei mit der Kriminaldirektion, später Landeskriminalamt, den vier Kriminalinspektionen, später Kriminalämter, den Kreiskriminalkommissariaten und den Stadtkriminalkommissariaten in den kreisfreien Städten wurde bis März 1948 in die zentralisierte Polizeiorganisation eingegliedert. Die Abteilung Polizei führte die Ausbildung und Schulung des Personals eigenständig an der Ende 1945 errichteten Provinzial-, später Landespolizeischule und den Bezirkspolizeischulen durch.
Ende 1946 begann der Aufbau des Dienstzweiges Grenzschutz. Er umfasste das Grenzschutzkommando in Potsdam, später die Grenzpolizei Ost und die Grenzpolizei West, danach die Grenzbereitschaften.
1947 setzte die Zentralisierung der Polizei innerhalb der SBZ ein. Dabei wurde die Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) zur zentralen Polizeiverwaltung entwickelt und die Polizeiabteilung Mitte 1947 entsprechend dem zentralen Strukturplan der DVdI in neun Dezernaten organisiert: Leitung, Personal, Schutzpolizei, Kraft und Verkehr, Verwaltungspolizei, Allgemeine Abteilung, Pass- und Meldewesen, Dezernat Kriminalpolizei, Kraftfahrstaffel. Hinzu kam im November 1947 das Aufgabengebiet "Staatsangehörigkeitssachen und Namensänderung" (vorher Ministerium der Justiz). Ende 1948 erfolgte die Umwandlung der Abteilung Polizei in eine Hauptabteilung und die Umbenennung in "Landespolizeibehörde". Die Landespolizeibehörde bestand seither aus den vier Abteilungen: Personal, Schulung und Polit-Kultur; Schutzpolizei; Landeskriminalamt und Verwaltung. Im Mai 1949 wurde sie in "Deutsche Volkspolizei Land Brandenburg" und Mitte August 1949 in "Landesbehörde der Volkspolizei Land Brandenburg" umbenannt.
Gemäß der Demokratischen Gemeindeordnung für die SBZ und der Demokratischen Kreisordnung für die Mark Brandenburg wurden seit 1. April 1949 alle polizeilichen Aufgaben, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienten, an die Gemeinden und Kreise zurückübertragen: Wegeaufsicht (ohne Verkehrspolizei), Bauaufsicht, Wasseraufsicht (ohne Verkehrsaufsicht), Fischereiaufsicht, Gesundheitsaufsicht, Veterinäraufsicht, Lebensmittelaufsicht, Gewerbeaufsicht (ohne Preisüberwachung) und Fundwesen. Die für Versorgung der Polizei arbeitenden Betriebe wurden seit dem 1. Mai 1949 zu Polizeihauptwerkstätten zusammengefasst und durch die Abteilung Intendantur beaufsichtigt.
Im September 1949 gliederte sich die Landesbehörde in die Abteilungen: Personal, Schutzpolizei, Verwaltungspolizei, Intendantur, Gesundheitswesen, Kraftfahrzeug-Inspektion, Grenzpolizei und Kriminalpolizei.
Im Oktober 1949 wurde aus der DVdI das Ministerium des Innern (MdI) der DDR gebildet. Seiner Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei (HVDVP) wurde die Landespolizeibehörde unterstellt. Seit Juni 1949 erfolgte der Aufbau des Betriebsschutzes, der als Abteilung Betriebsschutz der Landesbehörde unterstellt wurde. Im Dezember 1949 erfolgte die Zusammenfassung der Bahnpolizei und der Wasserschutzpolizei zur Transportpolizei und die Bildung der Volkspolizeiämter (Transport) bei den zuständigen Landesbehörden. Anfang 1950 wurde die Feuerwehr in die Volkspolizei eingegliedert und zum 1. April 1950 erfolgte die Umwandlung des Landesbrandschutzamtes in die Abteilung Feuerwehr der Landesbehörde und die Unterstellung der Berufsfeuerwehren unter die Abteilung Feuerwehr bei den Kreisämtern.
Die Einheiten der Grenzpolizei unterstanden bis Ende 1950 den Landesbehörden der Volkspolizei.
Im Januar 1951 erfolgte die Herausbildung des Dienstzweiges Pass- und Meldewesen aus der ehemaligen Verwaltungspolizei. Das Referat PM1 war zuständig für das Melde-, Ausweis-, Interzonen- und Ausländerwesen (seit Mai 1950 Kreismeldekartei), das Referat PM 2 verwaltete die Sachgebiete Sprengstoffwesen, Giftwesen, Vereins- und Versammlungswesen und Druckschriften. Die Kraftfahrzeug-Inspektion wurde 1951 in Verkehrspolizei umbenannt und war zuständig für die Verkehrszulassungen von Personen und Kraftfahrzeugen, technische Überwachung, Verkehrsunfallbereitschaften, Verkehrsunfallbearbeitung und die Verkehrserziehung und -überwachung. Im Oktober 1951 untergliederte sich die Landesbehörde in die Abteilungen: Sekretariat, Personal, Polit-Kultur, Kriminalpolizei, Intendantur, Gesundheitswesen, Verkehrspolizei, Pass- und Meldewesen, Technische Dienste, Schutzpolizei, Betriebsschutz, Feuerwehr und Wachbataillon.
Die Zuständigkeit für den Strafvollzug wurde am 16. November 1950 vom Ministerium der Justiz auf das MdI übertragen. In der Landesbehörde war, bis zu der Anfang 1952 erfolgten Bildung der Abteilung Strafvollzug, das Referat S 2 der Schutzpolizei zuständig.
Im Zuge der Verwaltungsreform erfolgte am 31. Juli 1952 die Auflösung der Landesbehörde der Volkspolizei und die Bildung der Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam, sowie die Erhöhung der Zahl der Volkspolizeikreisämter.

Bestandsgeschichte
Das Schriftgut der Landesbehörde der Volkspolizei Brandenburg wurde zwischen 1956 und 1962 in das Verwaltungsarchiv der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Potsdam übernommen. 1964 wurde der Bestand von den Verwaltungsarchivaren der BDVP Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie des VPKA Potsdam bearbeitet und anschließend an das Zentrale Archiv des MdI der DDR (Endarchiv für die Deutsche Volkspolizei) abgegeben. Nach Auflösung des Archivs 1990 wurde der Bestand am 12. Dezember 1990 dem BLHA übergeben.
Bei der Bearbeitung wurde der Bestand nach der 1952 gültigen Struktur der Volkspolizei im Lande Brandenburg geordnet und ein Findbuch erstellt.
Nachfolger:Bezirksbehörden der Volkspolizei Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam

Angaben zum Umfang

Umfang:7, 76 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 203 Landesbehörde der Volkspolizei Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78719
 
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