Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 480 Bezirksgericht Potsdam |
Dat. - Findbuch: | 1945 - 1992 |
Vorwort: | Allgemeine Verwaltungsgeschichte Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden die Land- und Amtsgerichte aufgelöst. In den neu gebildeten Bezirken der DDR nahmen Bezirksgerichte die Tätigkeit auf. Sie waren mit einem Direktor, Oberrichtern und Richtern besetzt. Die Bezirksgerichte gliederten sich in Straf- und Zivilsenate mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen in der 1. Instanz. Es konnte die Mitwirkung eines weiteren Richters bei bedeutenden Strafverfahren angeordnet werden. In der 2. Instanz war die Besetzung mit einem Oberrichter und zwei weiteren Richtern vorgesehen. Die Bezirksgerichte verhandelten in erster Instanz über Verbrechen gegen die DDR, Mord und besonders schwere Wirtschaftsverbrechen. Sie führten Verfahren in Strafsachen, in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung die Anklage vor dem Bezirksgericht erhob. In zweiter Instanz waren die Bezirksgerichte für Proteste, Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreisgerichte zuständig. Zivilsachen außerhalb der Zuständigkeit der Kreisgerichte und in zweiter Instanz über Entscheidungen der Kreisgerichte kamen ebenfalls vor dem Bezirksgericht zur Verhandlung. In jedem Kreis wurde 1952 ein Kreisgericht gebildet. Der Minister der Justiz bestimmte den Direktor aus dem jeweiligen Richterkollegium. In den Kammern der Kreisgerichte waren ein Richter als Vorsitzender und zwei Schöffen tätig. Die Zuständigkeit der Kreisgerichte umfasste die Rechtsprechung in Strafsachen, soweit nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes gegeben war oder der Staatsanwalt bei Zuständigkeit eines höheren Gerichts die Anklageerhebung vor dem Kreisgericht vornahm. Die Kreisgerichte verhandelten alle Zivilsachen außer Verfahren, an denen Träger gesellschaftlichen Eigentums beteiligt waren und der Streitwert höher als 3000 M lag. Bei den Kreisgerichten wurden Rechtsauskunftsstellen gebildet. Die Richter und Schöffen der Kreisgerichte hatten öffentlich über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten. Die bisher von den Amtsgerichten wahrgenommenen Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden aus der Zuständigkeit der Kreisgerichte ausgegliedert. Nachdem 1952 zunächst die Arbeitsgerichte in den Kreisen und Bezirken bestehen blieben, kam es mit dem Gerichtsverfassungsgesetz 1963 zur Übertragung der Zuständigkeit für Arbeitsgerichtssachen an die Kreis- und Bezirksgerichte. Dem Direktor des Kreisgerichts oblag die Anleitung und Kontrolle der Konfliktkommissionen und der Schiedsmänner. Im Zuge der Umstrukturierung der Justiz des Landes Brandenburg ab 1990 und Einführung bundeseinheitlicher Gerichtsstrukturen wurden die Bezirksgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam zum 1. Dezember 1993 in Landgerichte umgewandelt sowie ein weiteres Landgericht in Neuruppin gebildet. An die Stelle der Kreisgerichte traten die Amtsgerichte. Land- und Amtsgerichte sind für die ordentliche Gerichtsbarkeit mit Verfahren in Zivil-, Straf- und Bußgeldsachen sowie Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Für die von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgetrennte die Arbeits-, Finanz-, Sozial-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden eigene Gerichte geschaffen.
Allgemeine Bestandsgeschichte Bestände der Gerichte aus den Jahren 1952-1990 sind in nur geringem Umfang überliefert, obwohl die Übernahme des Archivgutes der Bezirksgerichte und ausgewählter Kreisgerichte in die Staatsarchive vorgesehen war. Bis 1990 übergab nur ein Bezirksgericht einige Unterlagen, zwei Kreisgerichtsbestände wurden durch Bestandsabgrenzung mit den Beständen der Amtsgerichte bis 1952 gebildet. Bestände weiterer Kreisgerichte konnten nach 1990 übernommen werden. Es ist von weiteren Zugängen auszugehen, da sich noch wesentliche Teilbestände bei den heutigen Gerichten befinden und zur Übernahme anzubieten sind.
Bestandsgeschichte Der Bestand wurde im Ergebnis von Bestandsabgrenzungen im BLHA und Übernahmen nach 1990 gebildet. Zugang Personalakten 2016. |
Vorgänger: | Landgericht Potsdam |
Nachfolger: | Landgericht Potsdam |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 29 Akte(n); 0,4 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 480 Bezirksgericht Potsdam Nr. BLHA, Rep. 480 Bezirksgericht Potsdam PA |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=79011 |
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