Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 491 Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR (BLN), Bezirksdirektion Potsdam |
Dat. - Findbuch: | 1924 - 1989 |
Vorwort: | Allgemeine Geschichte der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften nahmen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 146 vom 20. November 1945 auf. Sie gewährten ihren Mitgliedern Kredite für Maßnahmen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und unterstützten Neubauern mit Krediten. Die Raiffeisenkassen verkauften daneben landwirtschaftliche Produkte und Produktionsmittel. 1947 wurden Landesgenossenschaftsbanken gegründet. Sie waren für die Sicherung der Refinanzierung der Kreditgenossenschaften und ihre Anleitung, Kontrolle und Revision zuständig. Damit war eine Verstärkung des staatlichen Einflusses auf das landwirtschaftliche Kreditwesen verbunden und die Lenkung der Kreditgewährung nach politischer Maßgabe möglich. 1950 erfolgte die Gründung der Deutschen Bauernbank als zentralem Kreditinstitut für die Finanzierung und Kontrolle der Landwirtschaft. Sie erhielt Weisungsrecht und Kontrollbefugnisse gegenüber den Kreditgenossenschaften der Landwirtschaft, deren Kreditpläne sie ausarbeitete. Obwohl zu den vorgesehenen Aufgaben auch das Ausreichen kurz- und mittelfristiger Kredite gehörte, erfolgte die Vergabe dieser Kredite zunächst noch durch die VdgB (BHG) und durch die Deutsche Notenbank. Mit der Übernahme der Landesgenossenschaftsbanken und dem Übergang ihrer Aufgaben auf die Deutsche Bauernbank rückwirkend zum 1. Januar 1952 wurden Landes- und Kreisstellen gebildet, die Kreisstellen konnten nun ebenfalls Kredite ausreichen. Mit ihrer Tätigkeit förderte die Deutsche Bauernbank die Umgestaltung der Landwirtschaft. Sie räumte den neuen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Kredite zu Vorzugsbedingungen ein und beriet sie in Fragen der Betriebsplanung und des Rechnungswesens. In den folgenden Jahren dienten differenzierte Festlegungen zur Kreditpolitik der Festigung der LPG und der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion. 1958 wurde die bisher von der Deutschen Notenbank wahrgenommene Kreditgewährung im Umlaufmittelbereich und die bis zu diesem Zeitpunkt von der Deutschen Investitionsbank ausgeübte Finanzierung der Investitionen aller VEB der Landwirtschaft, der VEG und volkseigenen landwirtschaftlichen Handelsbetriebe auf die Deutsche Bauernbank übertragen. Nachdem 1960 die genossenschaftliche Eigentumsform in der landwirtschaftlichen Produktion durchgesetzt worden war, wirkte die Bank mit ihren speziellen Aufgaben an der durch Partei- und Regierungsbeschlüsse geleiteten Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft mit. 1965 wurde die Deutsche Bauernbank in Deutsche Landwirtschaftsbank umbenannt. Das Statut aus dem Jahr 1966 enthielt die Zuständigkeit der Landwirtschaftsbank als staatlichem Organ des Ministerrates für die Kontoführung der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Die Bank übte die Aufsicht über das Bankgeschäft der VdgB(BHG) aus. Sie nahm die regelmäßige Analyse der ökonomischen Vorgänge in der Landwirtschaft vor und übermittelte diese Informationen an die Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe. Mit der Umbenennung 1968 in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft war die Erweiterung der Zuständigkeit auf die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft verbunden. Nach dem Statut aus dem Jahr 1975 war die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft das zentrale Organ des Ministerrates für die Geld- und Kreditpolitik im Bereich der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie gewährte insbesondere Kredite zur Finanzierung des landwirtschaftlichen Reproduktionsprozesses und zur Förderung des planmäßigen Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden. Die Bank stand unter der Leitung eines Präsidenten, der vom Ministerrat be- und abberufen wurde. Der Präsident war gegenüber dem Präsidenten der Staatsbank, der im Auftrag des Ministerrates ein Weisungs- und Kontrollrecht ausübte, rechenschaftspflichtig. Die Niederlassungen der Bank wurden von Direktoren geleitet. Bei der Bank bestand ein Revisionsorgan für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft zur Prüfung der Unterlagen über die Erfassung, Abrechnung und Kontrolle des Reproduktionsprozesses. Ab 1. April 1990 arbeiteten die Bezirksdirektionen der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft als Filialen der Genossenschaftsbank Berlin. Die bisherigen Kreisfilialen schlossen sich mit den BHG zusammen und entfielen als Einrichtungen der Genossenschaftsbank. (Vgl. Übersicht über die Bestände des BLHA, Berlin 2005, S. 303 ff.)
Bestandsgeschichte Die Unterlagen der Bezirksdirektion Potsdam wurden 1990 und 1993 von der Geschäftsstelle Potsdam der Deutschen Genossenschaftsbank übernommen. Der Bestand wurde 2007/2008 erschlossen.
Abkürzungsverzeichnis
ABI Arbeiter-und-Bauern-Inspektion ACZ Agrochemisches Zentrum ANG Ausschuss, Nacharbeit und Garantieleistungen APO Abteilungsparteiorganisation BD Bezirksdirektion BGL Betriebsgewerkschaftsleitung BHG Bäuerliche Handelsgenossenschaft BLN Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft BPO Betriebsparteiorganisation DDR Deutsche Demokratische Republik EDV Elektronische Datenverarbeitung FDGB Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDJ Freie Deutsche Jugend GPG Gärtnerische Produktionsgenossenschaft HAG Hauptauftraggeber HOG Havelländisches Obstanbaugebiet JAG Jugendarbeitsgruppe KAP Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion KbF Kombinatsbankfiliale KE Kooperative Einrichtungen KfL Kreisbetrieb für Landtechnik KOV Kooperationsverband LTI Landtechnische Instandhaltung LPG Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft MG Meliorationsgenossenschaft MMM Messe der Meister von Morgen MV Märkische Volksstimme MVA Milchviehanlage ND Neues Deutschland NGW Nahrungsgüterwirtschaft NSW Nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet Ökulei Ökonomischer Leistungsvergleich RKV Rahmenkollektivvertrag RLN Rat für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft RO Revisionsorgan SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands StFB Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb SW Sozialistisches Wirtschaftsgebiet TG Teilgebiet VE volkseigen VEB Volkseigener Betrieb VEG Volkseigenes Gut VVB Vereinigung Volkseigener Betriebe WAO Wissenschaftliche Arbeitsorganisation ZBE Zwischenbetriebliche Einrichtung ZBO Zwischenbetriebliche Organisation ZK Zentralkomitee ZV Zivilverteidigung |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 20 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 491 Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, Bezirksdirektion Potsdam Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=79905 |
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