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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 871 Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Cottbus |
Dat. - Findbuch: | 1932 - 1991 |
Vorwort: | Geschichte der Behörde Die Deutsche Volkspolizei (DVP) war dem Ministerium des Innern (MdI) der DDR unterstellt, der Innenminister fungierte zugleich als Chef der DVP. Die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HV DVP) im MdI leitete die DVP mit ihren einzelnen Dienstzweigen. Dazu gehörten u. a. die Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei, Betriebsschutz und Betriebsfeuerwehr, dass Pass-, Melde- und Erlaubniswesen, die Eisenbahnpolizei - aus letzterer wurde 1950 die Transportpolizei gebildet - und die Feuerwehr, der eine HV Feuerwehr im MdI übergeordnet war. 1950 ging die Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Justizministerium auf das MdI über. Dem MdI unterstand die Deutsche Grenzpolizei bis 1952, von 1953 bis 1955 und ab März 1957 bis zu ihrer Eingliederung in die Nationale Volksarmee 1961. 1952 wurden nach Auflösung der Landespolizeibehörden in den neu gebildeten Bezirken Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP) und in den Kreisen Volkspolizeikreisämter (VPKÄ) mit nachgeordneten VP-Revieren und Wachen eingerichtet. Die Kreise wurden in Abschnitte eingeteilt, in denen Abschnittsbevollmächtigte (ABV) und Freiwillige Helfer der DVP polizeiliche Aufgaben wahrnahmen. Die Verantwortung für die Ausbildung bewaffneter Kampfgruppen lag bei der Polizei. Das Polizeigesetz aus dem Jahr 1968 enthielt Anforderungen, die der aktiven Unterstützung der sozialistischen Entwicklung der DDR und ihrem Schutz dienen sollten. Neben der Vorbeugung und Bekämpfung von Gefahren und Straftaten sowie der Aufklärung von Straftaten wurde die Zusammenarbeit mit den Staatsorganen und Bürgern, insbesondere den Freiwilligen Helfern der DVP, als Aufgabe der Polizei ausgewiesen. Mit dem Gesetz über die Aufgaben der Polizei vom 13. September 1990 ging die Hoheit über die Polizei auf die neu zu bildenden Länder über. Im Land Brandenburg wurden die Polizeipräsidien Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie ein Wasserschutzpräsidium eingerichtet.
Bestandsgeschichte Für die Aufbewahrung des Archivgutes der Polizeibehörden der DDR war das zentrale Archiv des MdI der DDR zuständig. Die BDVP unterhielten Verwaltungsarchive für die eigenen Unterlagen und das archivwürdige Schriftgut der nachgeordneten Dienststellen. In den Verwaltungsarchiven wurden zusammengefasste Archivgutbestände nach zeitlichen Überlieferungsschichten gebildet, bearbeitet und dem MdI-Archiv übergeben. Bis 1990 übernahm das MdI-Archiv den Archivgutbestand mit dem zeitlichen Umfang 1952-1960 und einen weiteren mit der Laufzeit 1961-1975. Die Bestandsbezeichnungen enthielten die Schlüsselnummer der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik für den jeweiligen Bezirk und die laufende Nummer der Übergabe. Die Ordnung der Bestände erfolgte nach einer einheitlichen Gliederung, das Archivgut mit Vertraulichkeitsgrad wurde von den übrigen Unterlagen getrennt aufgeführt. Die Ordnung innerhalb dieser beiden Gruppen richtete sich nach der Struktur und den Aufgaben der Polizeibehörden. Die Überlieferung aus den Jahren nach 1975 befand sich 1990 in den Verwaltungsarchiven der BDVP und zum Teil auch noch in den VPKÄ. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Archivgut der DVP auf die Landesarchive und der Übergabe der Bestände der Polizeibehörden aus den Bezirken Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aus dem ehemaligen Archiv des MdI an das BLHA begann die Ergänzung dieser Bestände mit den archivwürdigen Unterlagen aus dem Zeitraum 1976 bis 1990. Dabei konnte auch noch Archivgut aus den Jahren vor 1976 ermittelt und übernommen werden. Das Archivgut der BDVP Cottbus und der nachgeordneten Polizeidienststellen des Bezirkes mit dem zeitlichen Umfang 1952 bis 1975 wurde 1990 aus dem ehemaligen Archiv des MdI übernommen. Nach 1990 übergaben das Polizeipräsidium Cottbus und die Polizeidirektion Bautzen weitere Unterlagen. Im Jahr 2014 wurden die aus dem ehemaligen Archiv des MdI und die aus dem Polizeipräsidium Cottbus und der Polizeidirektion Bautzen übernommenen Akten zu einem Bestand zusammengeführt und damit die drei Überlieferungsschichte aufgelöst.
Erschließungszustand Die aus dem Archiv des MdI übernommenen Akten enthalten die Verzeichnungsangaben des MdI und die aus dem Polizeipräsidium Cottbus und der Polizeidirektion Bautzen übernommenen Akten die Verzeichnungsangaben der Registraturbildner. |
Vorgänger: | Landesbehörde der Volkspolizei Brandenburg |
Nachfolger: | Polizeipräsidium Cottbus |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 29,53 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 871 Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Cottbus Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=80898 |
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