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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 888 Deutsche Notenbank, Bezirksdirektion Cottbus |
Dat. - Findbuch: | 1946 - 1984 |
Vorwort: | Allgemeine Bankgeschichte Die Banken und Sparkassen in der SBZ wurden nach dem Einmarsch der Roten Armee geschlossen. Der SMAD-Befehl Nr. 1 vom 23. Juli 1945 bildete die Grundlage für die Neuorganisation des Bankwesens. Die Länder und Provinzen richteten Landes- bzw. Provinzialbanken ein, für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehr dieser Banken war eine Bankenverrechnungsstelle in Potsdam zuständig. Sparkassen und landwirtschaftliche sowie gewerbliche Banken nahmen ihre Tätigkeit wieder auf. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 37 vom 19. Februar 1947 entstanden die Emissions- und Girobanken der Länder und Provinzen. 1947 erfolgte die Umbenennung der Provinzial- und Landesbanken in Landeskreditbanken. Im Mai 1948 wurde die Deutsche Emissions- und Girobank als Bank mit der Zuständigkeit für die gesamte SBZ gegründet und im Juli 1948 zur Deutschen Notenbank, dem zentralen Geld- und Kreditinstitut, umgebildet. Grundlage für die Eingliederung der Emissions- und Girobanken der Länder sowie der Landeskreditbanken mit ihren Niederlassungen in die Deutsche Notenbank war ein Gesetz vom 22. März 1950. Diese nahm mit Wirkung vom 1. Januar 1951 die Funktion des Kassenvollzugsorgans für den Staatshaushalt der DDR wahr. Ihr wurden die Aufgaben einer Staatsbank übertragen. In die Zuständigkeit der Deutschen Notenbank fielen die Emission von Geldzeichen, die Regulierung des Geldumlaufs im Rahmen des Bargeldumsatzplanes, die Ausreichung kurzfristiger Kredite im Rahmen des Kreditplanes, die Organisation und Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in der DDR und mit dem Ausland sowie die Kassenführung für den Staatshaushalt. Seit 1965 unterhielten Industriebankfilialen und andere Spezialniederlassungen der Deutschen Notenbank Geld- und Kreditbeziehungen zu den VVB und anderen wirtschaftsleitenden Organen. Die Organisationsstruktur, die Aufgaben und die Bezeichnung der Deutschen Notenbank änderten sich durch das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 13. Dezember 1967. Die bisherigen Niederlassungen der Deutschen Notenbank und ihre Funktion als Geschäftsbanken wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1968 durch die neu errichtete Industrie- und Handelsbank übernommen. Dem Gesetz über die Staatsbank vom 19. Dezember 1974 war die Eingliederung der Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank vorausgegangen, so dass die bisher dieser Bank obliegenden Aufgaben gegenüber den Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft der DDR in die Aufgaben der „neuen“ Staatsbank einflossen.
Bestandsgeschichte Die Unterlagen wurden 1991 übernommen und 1998 durch eine Abgabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Berlin, ergänzt. 2017 wurden vom Bestand Rep. 53 Niederlausitzer Bank Cottbus Unterlagen übernommen und eingearbeitet.
Erschließungszustand Der Bestand wurde 2014/2015 erschlossen. |
Vorgänger: | Landesbank |
Nachfolger: | Staatsbank der DDR, Bezirksdirektion Cottbus |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 888 Deutsche Notenbank, Bezirksdirektion Cottbus Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=81909 |
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