560 FiwiGe; Rep. 560 Verband der Fischwirtschaftsgenossenschaften Brandenburg eGmbH; 1948-1962 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 560 Verband der Fischwirtschaftsgenossenschaften Brandenburg eGmbH
Dat. - Findbuch:1948 - 1962
Vorwort:Organisationsgeschichte
Die Bildung der Fischwirtschaftsgenossenschaften im Land Brandenburg erfolgte auf Grundlage des mit dem SMAD-Befehl Nr. 206 vom 29. August 1947 veröffentlichten Musterstatuts für Fischereigenossenschaften und des Befehls Nr. 243 vom 18. Oktober 1947 über die Genehmigung von Landes- und Zwischenkreislichen Verbänden der Fischwirtschaftsgenossenschaften. Die damit zugelassenen genossenschaftlichen Zusammenschlüsse der Berufsfischer und Fischzüchter spielten bei der Ernährungssicherung der Bevölkerung eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund erfuhren sie, wie auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die aktive Unterstützung der Brandenburger Landesregierung. Am 9. März 1948 erfolgte der Zusammenschluss aller im Land Brandenburg und Berlin bestehenden Fischwirtschaftsgenossenschaften unter einer Dachorganisation, dem Verband der Fischwirtschaftsgenossenschaften Brandenburg GmbH. Der von der Generalversammlung gewählte Vorstand fungierte als geschäftsführendes Organ und war dem Aufsichtsrat gegenüber rechenschaftspflichtig. Zu den Hauptaufgaben des Verbandes gehörten die organisatorische Führung der dem Verband angehörenden Fischwirtschaftsgenossenschaften sowie ihre Förderung durch versorgungs- und finanzwirtschaftliche Operationen. Darüber hinaus übte eer die Kontrolle und Revision über die Wirtschafts- und Finanztätigkeit der einzelnen Mitgliedergenossenschaften aus. Im Jahre 1951 wurde eine Generalfischbesatzungskommission gegründet. Zu deren Aufgaben gehörten die Überprüfung der Angelkarten entsprechend der Einstufung der Gewässer, die Rohrbekämpfung, die Stützung der Gewässer und des Fischbestandes sowie die Überwachung der Fangmethoden. Die Ländertagung der Mitgliedergenossenschaften am 15. Dezember 1952 beschloss die Zuständigkeit des Verbandes für die Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Am 17. Januar 1961 wurde von der Generalversammlung die Auflösung des Verbandes verfügt. Die freiberuflichen Fischer schlossen sich in den 1960er Jahren zu Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer zusammen.

Bestandsgeschichte
Die überlieferten Unterlagen des Verbandes der Fischwirtschaftsgenossenschaften Brandenburg wurden 1972 dem BLHA übergeben.

Angaben zum Umfang

Umfang:0,10 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 560 Verband der Fischwirtschaftsgenossenschaften Brandenburg e.G.m.b.H. Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=88665
 
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